Wer steht im Grundbuch? Aufteilung der Eigentumsansteile?

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DG

Wie schon beschrieben wird die Bank sowieso den 1. Rang im Grundbuch nehmen und diesen auch nicht an die Schwiegermutter abtreten. Insofern stellt sich die Frage, ob die Schwiegermutter überhaupt im Grundbuch auftauchen sollte, weil das letztlich alles nur verkompliziert.

Wenn möglich würde ich die Anteile Deiner Eltern und der Schwiegereltern privatrechtlich zwischen Dir und Deinen Eltern bzw. Deiner Frau und ihren Eltern regeln, zumal es eh schon schwierig werden wird, dass ihr mit unterschiedlichen Anteilen ins Grundbuch wollt. Das geht grundsätzlich bei Häusern nicht, ist mir zumindest nicht bekannt, d.h., ihr seid zu zweit mit je 1/2 Anteil im Grundbuch. Die entsprechenden Kreditsummen, die hinter der Gesamtbelastung stehen, kann man dann wieder über einzelne Darlehensverträge bei der Bank darstellen, die man dann wiederum einzeln vom jeweiligen Konto bedient.

Solltet Ihr ein gemeinsames Konto haben und von diesem Konto die Kredite an Deine Eltern und an die Eltern Deiner Frau zurückzahlen, wird das FA diese Zahlungen im Zweifel als hälftige Zahlungen ansehen, wenn keine wasserdichten Verträge diesbezüglich existieren.

Es führt für Euch also kein Weg an einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Finanzierer und RA/Notar vorbei und das solltet Ihr keinesfalls auf die lange Bank schieben, sondern sofort angehen.

MfG
Dirk Grafe
 
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downundaman

Vielen Dank für die vielen Meldungen.
Inzwischen haben wir ein Haus gekauft und sind auch schon eingezogen.

Die Besitzaufteilung im Grundbuch erfolgte zu 60/40 (meine Frau/ich), die Bank steht an erster Stelle, wobei wir auch jeder einzeln für unseren Kredit haften (meine Frau 65000, ich 115000). Das wäre sogar mit unterschiedlichen Banken möglich gewesen, war aber mit einer Bank für beide Kredite einfacher und da es eh das beste Angebot für beide war sowieso perfekt.

Übrigens wurde auch die Grunderwerbsteuer 60/40 aufgeteilt.

Grüße, downundaman
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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