ᐅ Änderungen Werkvertragesabschluss möglich - Werkvertrag Grundriss
Erstellt am: 08.01.14 20:29
K
KayanumaXL08.01.14 20:29Ich habe einen Werkvertrag (WV) von einem Generalübernehmer für ein Einfamilienhaus vorliegen, bin aber noch nicht 100%ig mit dem Grundriss zufrieden. GÜ drängt höflich zum Abschluss des Vertrages wegen Planung für 2014 mit dem Hinweis, dass die Details (Treppenart (1/4-gewendelt oder 2/4-gewendelt), genaue Fenster-Positionen...) noch nach Abschluss des WV geändert werden können.
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
B
Bauexperte08.01.14 23:42Guten Abend,
Lass Dir eine kostenlose Umplanung der Entwürfe in den noch zu schließenden Werkvertrag schreiben - wenn Du sicher bist, Deinen Baupartner gefunden zu haben - und Du solltest auf der sicheren Seite sein.
Grüße, Bauexperte
KayanumaXL schrieb:Wir halten das mit unseren Kunden so - bei nahezu jedem Vertrag wird vor Stellung des Bauantrages noch etwas geändert; dafür schreiben wir keine Rechnung. Ich weiß aber aus den Jahren meines Berufes, daß es nicht überall so gehandhabt wird und das nachvertragliche Ändern der Entwürfe häufig kostenpflichtig berechnet wird.
I
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Lass Dir eine kostenlose Umplanung der Entwürfe in den noch zu schließenden Werkvertrag schreiben - wenn Du sicher bist, Deinen Baupartner gefunden zu haben - und Du solltest auf der sicheren Seite sein.
Grüße, Bauexperte
D
DerBjoern09.01.14 07:50Es sollte möglichst viel vor Vertragsunterzeichnung schriftlich fixiert sein. Für Änderungen nach Unterzeichnung kann dir der GÜ seinen Preis diktieren.
D
DerBjoern09.01.14 09:06@Jaydee
Habt ihr den gleichen GÜ? Sonst bringt es dem TE nichts das IHR für Änderungen nichts bezahlen musstet 😉
Generell macht es doch sinn, wenn man schon vorher Änderungswünsche hat diese auch vorher zu fixieren. Dann hat der Auftraggeber mehr sicherheit und auch der Auftragnehmer kann besser planen und kalkulieren. Es sei denn der AN kalkuliert spätere Mehrkosten ein 😉
Habt ihr den gleichen GÜ? Sonst bringt es dem TE nichts das IHR für Änderungen nichts bezahlen musstet 😉
Generell macht es doch sinn, wenn man schon vorher Änderungswünsche hat diese auch vorher zu fixieren. Dann hat der Auftraggeber mehr sicherheit und auch der Auftragnehmer kann besser planen und kalkulieren. Es sei denn der AN kalkuliert spätere Mehrkosten ein 😉
@ DerBjoern
Die Frage war doch:
Meine Antwort darauf ist, dass es bei unserem GÜ gängige Praxis ist. Andere Erfahrungen habe ich nicht, da dies das erste Haus ist, welches ich bauen lasse 😉
Die Frage war doch:
KayanumaXL schrieb:
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Meine Antwort darauf ist, dass es bei unserem GÜ gängige Praxis ist. Andere Erfahrungen habe ich nicht, da dies das erste Haus ist, welches ich bauen lasse 😉
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