Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Folgen einer "Ohne--Rechnung-Abrede


Erstellt am: 04.12.13 11:20

B
Bauexperte
04.12.13 11:20
Das Oberlandesgericht Schleswig hat nunmehr mit Urteil vom 16.08.2013 zum Aktenzeichen 1 U 24/13 entschieden, dass im Rahmen einer solchen Ohne-Rechnung-Abrede und der damit einhergehenden Nichtigkeit des Vertrages der Handwerker vom Auftraggeber weder die vereinbarte Vergütung, noch einen Aufwendungsersatzanspruch, noch die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen erhalten kann, egal aus welchem Rechtsgrund. Besonders spannend an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht feststellt, dass dies auch dann gilt, wenn lediglich eine teilweise Ohne-Rechnung-Abrede vorliege. Im zu entscheidenden Fall bestand der Vertrag aus einem "offiziellen" Teil in Höhe von 13.500,00 € und aus einer vereinbarten Barzahlung ohne Rechnung in Höhe von 5.000,00 €. Die Werklohnklage des Auftragnehmers wurde insgesamt abgewiesen. Ob nach dieser Entscheidung zusätzlich noch ein Rückzahlungsanspruch im Hinblick auf bereits geleistete Zahlungen durch den Auftraggeber besteht, war vom Gericht nicht zu entscheiden und ist daher einstweilen offen gelassen. Dies erscheint allerdings im Hinblick auf die Ausführungen des Gerichtes naheliegend.

Quelle: Rechtsanwalt Markus Cosler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Baurecht an der FH Hannover


Grüße, Bauexperte
H
HilfeHilfe
04.12.13 12:26
Finde ich gut ! Dieses Risiko wird ausgebledent und muß ganz klar abgewogen werden vom Bauherren !
T
toxicmolotof
04.12.13 17:26
Wieso Risiko vom Bauherren?

Das Risiko trug der AN und der ist jetzt der Dumme und bekommt nix, nada...

Das einzige Risiko (auch nicht zu verachten) des Bauherren ist Nichtleistung, Schlechtleistung und keine Garantie.

Aber das Risiko ist ja nicht neu. Hier schaut der Handwerker in die Röhre.
rechnunggericht