Baukosten wurden viel zu niedrig angesetzt

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Jaydee

Jaydee

Hallo Hansi,

welche Leistungsstufen habt Ihr mit dem Architekten vereinbart? Er muss Euch doch irgendwann einen Preis genannt haben, wieviel das Haus kosten wird. Am Besten habt Ihr das auch noch schriftlich.

Der Architekt darf - meines Wissens - nur so um die 20 - 30% daneben liegen. Erhöhen sich die Baukosten so signifikant wie Eures, hat er ggf. eine Versicherung dafür.

Ich würde mich an Eurer Stelle mal an die für Euch zuständige Architektenkammer wenden und dort nachfragen, ob der ganze Vorgang seine Richtigkeit hat.
 
B

BTK27

Hallo Hansi02,
vorweg: ich bin kein Fachmann und kann dir deine Fragen nicht beantworten. Ich kann dir nur sagen wie ich in gleicher Situation vorgehen würde.
So wie ich dich verstanden habe geht es nun um Schadensbegrenzung und die Euch noch zu erwartenden Kosten. Beides wirst du meiner Meinung nach nur annähernd
exakt von Fachleuten erfahren. D.h. ein Fachanwalt für Baurecht muss dringend Eure Verträge Prüfen. Festpreis ist nicht gleich Festpreis , es gibt juristisch wirksame Definitionen.
Kann der Architekt in Haftung genommen werden?
Dann muss ein Bausachverständiger ( Auskünfte über mögliche Sachverständige gibt es bei uns über die Industrie und Handelskammer) die Bauleistungsbeschreibung prüfen sich den aktuellen Baufortschritt vor Ort anschauen und dann eine Schätzung für die Kosten der Fertigstellung abgeben.
Ja das koste einige Tausender aber eine andere Lösung sehe ich als ebenfalls Laie nicht.

Grüße
BTK
 
H

HilfeHilfe

Blöde Frage !

Jeder normale Mensch mit gesundem menschenverstand vergleicht im internet/ Geschäft einen 50 € Artikel. Habt ihr euch nicht alternativen anbieten lassen ? Oder war der Architekt ein "Schuß" ?!

trauriges deutschland wenn man als Fachmann sowas nicht einschätzen kann und sich Architekt schimpft !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D

Doc.Schnaggls

Kann der TE vielleicht einmal jetzt seinen "Festpreis" definieren?

Ich verstehe den Sinn des Ganzen nicht, wenn es ein Festpreisangebot für das Haus gibt...
 
B

BTK27

@Bauexperte:
Ist es dann nicht auch sinnvoll alle weiteren Baumaßnahmen sofort zu stoppen um keine weiteren Kosten entstehen zu lassen bis der Schlichtungsausschuss der Architektenkammer entschieden hat?

Grüße
BTK
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ist es dann nicht auch sinnvoll alle weiteren Baumaßnahmen sofort zu stoppen um keine weiteren Kosten entstehen zu lassen bis der Schlichtungsausschuss der Architektenkammer entschieden hat?
Zumindest bis nach dem ersten Gespräch mit dem Schlichtungsausschuss "würde" es Sinn machen. Allerdings ist es ebenso zielführend, daß Dach vor dem Wintereinbruch zu schließen. Also eine durchaus schwierige Entscheidung.

Die ganzen Aussagen des TE sind für mich widersprüchlich - beginnend beim Festpreis, welchen ein Architekt meidet, wie der Teufel das Weihwasser (dann wäre er nämlich haftbar und würde als GU/GÜ haften) und endend bei den vermeintlichen Schwierigkeiten, welche die Handwerker mit der Ausführungsplanung haben sollen.

Für mich gehören alle in die Gespräche und dann sehen - unter Moderation des Schlichtungsausschusses - welche Lösungen sich anbieten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 06.05.2024
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