Höhe der Grundschuld, die eingetragen werden sollte

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S

SvShS

Hallo

Meine Freundin und ich werden wohl nächste Woche einen Vertrag zum Grundstückskauf unterschreiben.
Jetzt schlägt die Bank vor die Grundschuld gleich mit eintragen zulassen. Soll wohl kosten sparen.
Die Grundschuld soll die Höhe des Dahrlens betragen. Ist dieser Vorgang so üblich?

Gruß Sven
 
N

nordanney

Was spricht dagegen? Die Grundschuld muss eh bestellt werden und Ihr spart Euch einen Termin. Da der Notar allerdings nach seiner Gebührenordnung abrechnet, dürfte es preislich gleich sein, wann Ihr die Grundschuld bestellt.
 
W

Wastl

Wir mussten bei ein und dem Selben Termin (für Grundschuld + Beurkundung Grundstück) 2 mal die Fahrtkostenpauschale bezahlen,... Der Notar hat unseren Einspruch einfach abgelehnt und wegen 45€ wollten wir ned vor Gericht,..
Demnach hätten wir auch 2 Termine machen können
 
H

HilfeHilfe

Hallo

ja ist üblich. Es würden evtl "Nebengeräusche" wie Fahrtkosten entfallen.

Allerdings muss die Urkunde von der Bank schon vorliegen und am besten schon für evtl Rückfragen dem Notar vorliegen.
 
F

Firehand

Falls die Darlehenshöhe noch unbekannt ist, kann man auch "...in unbegrenzter Höhe..." o.ä. eintragen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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