ᐅ Höhe der Grundschuld, die eingetragen werden sollte
Erstellt am: 18.10.13 15:32
Hallo
Meine Freundin und ich werden wohl nächste Woche einen Vertrag zum Grundstückskauf unterschreiben.
Jetzt schlägt die Bank vor die Grundschuld gleich mit eintragen zulassen. Soll wohl kosten sparen.
Die Grundschuld soll die Höhe des Dahrlens betragen. Ist dieser Vorgang so üblich?
Gruß Sven
Meine Freundin und ich werden wohl nächste Woche einen Vertrag zum Grundstückskauf unterschreiben.
Jetzt schlägt die Bank vor die Grundschuld gleich mit eintragen zulassen. Soll wohl kosten sparen.
Die Grundschuld soll die Höhe des Dahrlens betragen. Ist dieser Vorgang so üblich?
Gruß Sven
N
nordanney18.10.13 19:23Was spricht dagegen? Die Grundschuld muss eh bestellt werden und Ihr spart Euch einen Termin. Da der Notar allerdings nach seiner Gebührenordnung abrechnet, dürfte es preislich gleich sein, wann Ihr die Grundschuld bestellt.
N
nordanney29.10.13 20:25Firehand schrieb:
Falls die Darlehenshöhe noch unbekannt ist, kann man auch "...in unbegrenzter Höhe..." o.ä. eintragen lassen.Das stimmt leider nicht! Es muss ein Betrag angegeben werden.H
HilfeHilfe30.10.13 09:09richtig
ich würde auch nie "zu viel" eintragen lassen
ich würde auch nie "zu viel" eintragen lassen
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