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ᐅ Höhe der Grundschuld, die eingetragen werden sollte


Erstellt am: 18.10.13 15:32

S
SvShS
18.10.13 15:32
Hallo

Meine Freundin und ich werden wohl nächste Woche einen Vertrag zum Grundstückskauf unterschreiben.
Jetzt schlägt die Bank vor die Grundschuld gleich mit eintragen zulassen. Soll wohl kosten sparen.
Die Grundschuld soll die Höhe des Dahrlens betragen. Ist dieser Vorgang so üblich?

Gruß Sven
N
nordanney
18.10.13 19:23
Was spricht dagegen? Die Grundschuld muss eh bestellt werden und Ihr spart Euch einen Termin. Da der Notar allerdings nach seiner Gebührenordnung abrechnet, dürfte es preislich gleich sein, wann Ihr die Grundschuld bestellt.
W
Wastl
21.10.13 09:22
Wir mussten bei ein und dem Selben Termin (für Grundschuld + Beurkundung Grundstück) 2 mal die Fahrtkostenpauschale bezahlen,... Der Notar hat unseren Einspruch einfach abgelehnt und wegen 45€ wollten wir ned vor Gericht,..
Demnach hätten wir auch 2 Termine machen können
F
Firehand
29.10.13 19:32
Falls die Darlehenshöhe noch unbekannt ist, kann man auch "...in unbegrenzter Höhe..." o.ä. eintragen lassen.
N
nordanney
29.10.13 20:25
Firehand schrieb:
Falls die Darlehenshöhe noch unbekannt ist, kann man auch "...in unbegrenzter Höhe..." o.ä. eintragen lassen.
Das stimmt leider nicht! Es muss ein Betrag angegeben werden.
H
HilfeHilfe
30.10.13 09:09
richtig

ich würde auch nie "zu viel" eintragen lassen
grundschuldnotar