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olibaumeister12.06.13 14:43Hallo,
ich habe da mal eine rechtliche Frage zur Untervermietung:
Ich würde gern ein möbliertes Zimmer bei uns im Haus temporär (für 3-4 Monate) untervermieten. Das Haus mieten wir selbst nur, der Vermieter ist einverstanden mit einer Untermiete.
Jetzt frage ich mich gerade, ob die gleiche Kündigungsfristen wie bei einer normalen Miete gelten, also 3 Monate? Ich habe mal gehört, dass die Kündigungsfrist sich ändert, allein dadurch dass begrenzt vermietet wird und es sich um ein möbliertes Zimmer handelt. Weiß jemand genaueres?? 😕
ich habe da mal eine rechtliche Frage zur Untervermietung:
Ich würde gern ein möbliertes Zimmer bei uns im Haus temporär (für 3-4 Monate) untervermieten. Das Haus mieten wir selbst nur, der Vermieter ist einverstanden mit einer Untermiete.
Jetzt frage ich mich gerade, ob die gleiche Kündigungsfristen wie bei einer normalen Miete gelten, also 3 Monate? Ich habe mal gehört, dass die Kündigungsfrist sich ändert, allein dadurch dass begrenzt vermietet wird und es sich um ein möbliertes Zimmer handelt. Weiß jemand genaueres?? 😕
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nordanney12.06.13 15:51Zeitmietvertrag? Dann läuft der Mietvertrag einfach aus... Die rechtliche Grundlage dafür ist in Baugesetzbuch § 575 zu finden, damit der Vertrag auch ordentlich geschlossen werden kann.
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olibaumeister19.06.13 15:49Also, der Untermietvertrag soll zeitlich begrenzt laufen, ein halbes Jahr. Das heißt, egal was passiert, ich kann der Person im Zweifelsfall nicht vor Ablauf der 6 Monate kündigen? Ich habe das halt noch nie gemacht und habe ein bisschen Bammel davor, dass wir uns nicht verstehen oder Regeln nicht eingehalten werden etc.
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