G
Gerda
Hallo,
in unserem Bauträgervertrag steht ".....das Betreten der Baustelle bis zur Übernahme....nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet".
Darf der Bauträger mir diese Zustimmung verweigern, wenn ich z.B. etwas nachmessen möchte (z.B. für Einrichtungsgegenstände aussuchen) bzw. wenn ich prüfen möchte ob die Rate der er mir per Rechnung geschickt hat auch erfüllt ist?
Und darf ich zu dieser Prüfung (Gewerk das er verrechnet) einen Bausachverständigen mitnehmen, der dies für mich prüft?
Grüsse
Gerda
in unserem Bauträgervertrag steht ".....das Betreten der Baustelle bis zur Übernahme....nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet".
Darf der Bauträger mir diese Zustimmung verweigern, wenn ich z.B. etwas nachmessen möchte (z.B. für Einrichtungsgegenstände aussuchen) bzw. wenn ich prüfen möchte ob die Rate der er mir per Rechnung geschickt hat auch erfüllt ist?
Und darf ich zu dieser Prüfung (Gewerk das er verrechnet) einen Bausachverständigen mitnehmen, der dies für mich prüft?
Grüsse
Gerda