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ᐅ Zusammenarbeit mit Architekten


Erstellt am: 19.02.13 13:20

M
MIkro1986
19.02.13 13:20
Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zur Zeit in der Phase, wo wir einen Bauträger oder Architekten suchen, der mit uns baut. Wir haben nun auch schon Termine mit Architekten gehabt, wobei uns gesagt wurde, dass erstmal alles kostenlos ist. Nun hat ein Architekt sich aber schon hingesetzt und Entwürfe gezeichnet, kann er uns die trotz der mündlichen Absprache berechnen?
Weitere Frage: Wenn wir uns nun für einen anderen Architekten entscheiden, dürfen wir dann Ideen, die wir aus dem Entwurf eines anderen Architekten haben, mitnehmen, oder ist das dann Ideenklau oder so? Es geht nicht darum, dass wir genau die Entwürfe mitnehmen, aber so generelle Sachen, wie den Aufbau der Fassade oder des Daches, wo man theoretisch auch selbst drauf kommen könnte...

Danke für eure Hilfe...
S
Schdin
19.02.13 14:05
Also wir waren erst bei einem Bauträger und der hat uns ein Haus geplant. Leider hat uns das auch nach dreimaligem Nachbessern nicht gefallen und wir sind dann zu einem anderen Bauträger mit den Plänen vom anderen. Hat er uns ja mitgegeben.

Wenn du nichts unterschrieben hast dann bist du auch nicht verpflichtet etwas zu bezahlen. Wir haben die Pläne mitgenommen aber berechnen konnten sie uns nichts, da nichts schriftlich festgehalten wurde.
F
Fabiorella
19.02.13 16:42
Zitat:

-Der Architektenvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der durch Angebot und Annahme zustande
kommt. Er ist nicht an bestimme Formvorschriften gebunden. Mithin kann er auch mündlich
abgeschlossen werden.
Zur Klarheit und zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten ist die Schriftform aber dringend zu
empfehlen! -

D.h. wenn der Architekt in deinem Auftrag gezeichnet hat bekommt er Geld auch ohne schriftlichen Auftrag wenn er sich darauf beruft und das beweisen kann.
Was seine Ideen angeht so sind diese geistiges Eigentum, also wäre ich mit *einfach kopieren* ziemlich vorsichtig. Da ist das von selber draufkommen nicht wirklich eine gute Ausrede.
S
Schdin
19.02.13 17:30
Wie du sagst wenn er es beweisen kann...
Wenn er sagt es ist abgemacht gewesen und du sagst ne isses nicht was soll er dann machen??? Aussage gegen Aussage und so weiter.

Zu uns hat es geheissen wenn ihr nichts unterschrieben habt kann er von euch auch kein Geld verlangen. Ausser er hat ein Tonband mitlaufen lassen und hat es da ausdrücklich drauf.
H
hanpetz
22.02.13 14:18
Also ich wäre vorsichtig. Wir haben diesen Schritt gerade hinter uns. Ein Architekt kann auch ohne Vertrag Kosten für die erbrachte Leistung verlangen. Ich würde beim nächsten Gespräch einfach mal fragen, ab wann denn für euch Kosten entstehen. Sobald er plant und zeichnet, entstehen ihm auch Kosten.
E
E.Curb
22.02.13 16:08
Moin,
wie ist denn das Gespräch abgelaufen ? Wurde dem Architekten gesagt, er soll mal ein paar Ideen liefern, aber bloß nichts zeichnen? Kann ich mir nicht vorstellen.....
Oder hat er tatsächlich gesagt, er macht mal ein paar Entwürfe umsonst. Ich meine, es kommt auf den Umfang der Entwürfe an, aber die sind nicht in ein paar Minuten hingezeichnet.

Schdin schrieb:
Wie du sagst wenn er es beweisen kann...
Wenn er sagt es ist abgemacht gewesen und du sagst ne isses nicht was soll er dann machen??? Aussage gegen Aussage und so weiter
Zu uns hat es geheissen wenn ihr nichts unterschrieben habt kann er von euch auch kein Geld verlangen. Ausser er hat ein Tonband mitlaufen lassen und hat es da ausdrücklich drauf.


Wenn ich diese lese............ Schon mal was vom mündlichen Vertrag gehört. Das sind mir die Richtigen. Erst Ideen holen und dann alles versuchen, um nix zu bezahlen. Wenn du eine Leistung bekommst, dann hast du sie zu bezahlen, fertig !
architektenentwürfebauträgervertrag