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ᐅ Übergabetermin Haus


Erstellt am: 13.02.13 13:38

H
Hilaria
13.02.13 13:38
Hallo,
langsam zweifeln wir daran, dass unser Haus zum vereinbarten Zeitpunkt fertigestellt wird.
Wir haben ins unserem Vertrag stehen, dass die Hausübergabe max. 8 Monate nach Einbringung der Bodenplatte zu erfolgen hat.
Dies wäre der 20. März.

Da man sich zu Beginn sehr viel Zeit gelassen hat ( Rohbauer 3 Wochen Sommerpause, Sanitärfirma 7 Wochen nicht aufgetaucht), sind die Heizungsanlage, der Innenputz und der Estrich nicht wie geplant im November eingebracht worden, sondern erst im Januar Jahr.

Heizungsanlage ist nicht in Betrieb genommen, Estrich ist am 23.1. eingebraucht ... natürlich "trocknet" es bei dieser Witterung mehr als langsam ....

Unser Bauleiter ist seit mehr als einem Monat krank, wir erreichen die Firma aktuell nicht wirklich gut.
Gerade haben wir einen Brief aufgesetzt, dass uns der Übergabetermin bestätigt bzw. ein Verzug mit der Dauer unmittelbar angezeigt werden soll.

Nichtsdestotrotz haben wir unsere Wohnung (nach Versprechung des Bauleiters im Januar, dass unser Haus rechtzeitig fertig wird) zum 30.4. gekündigt.
Wir haben also zum ursprünglichen Termin rund 5 Wochen Luft.

Wie können wir jetzt die Firma dazu bringen, sich schnellstmöglich zu äußern bzw. wie realistisch ist es, dass wir zumindest bis Ende April in unser Haus kommen?

Gruß Hilaria
P
perlenmann
13.02.13 14:01
Das willst Du vermutlich nicht hören, aber geh zum Anwalt. Und selbst das Beeindruckt die Firmen nicht wirklich.
Es ist zwar erstaunlich was am Ende eines Hausbaues geklotzt werden kann, aber mit nem Anwalt bist Du auf der sicheren Seite. Dein Bauleiter muß nicht zusehen wo er alles unterstellt wenn es nicht klappt. Die sind da (ich pauschalisiere das einfach mal) abgebrüht.
B
Bauexperte
14.02.13 12:50
Hallo,
Hilaria schrieb:

Wir haben ins unserem Vertrag stehen, dass die Hausübergabe max. 8 Monate nach Einbringung der Bodenplatte zu erfolgen hat.
Dies wäre der 20. März.
Da stehen bestimmt auch ein paar Ausschlüsse drin - Schlechtwetter, Betriebsferien, gesetzliche Feiertage etc. ...
Hilaria schrieb:

Heizungsanlage ist nicht in Betrieb genommen, Estrich ist am 23.1. eingebraucht ... natürlich "trocknet" es bei dieser Witterung mehr als langsam ....
Dennoch trocknet er besser als im Hochsommer.
Hilaria schrieb:

Unser Bauleiter ist seit mehr als einem Monat krank, wir erreichen die Firma aktuell nicht wirklich gut.
Gerade haben wir einen Brief aufgesetzt, dass uns der Übergabetermin bestätigt bzw. ein Verzug mit der Dauer unmittelbar angezeigt werden soll.

Nichtsdestotrotz haben wir unsere Wohnung (nach Versprechung des Bauleiters im Januar, dass unser Haus rechtzeitig fertig wird) zum 30.4. gekündigt.
Wir haben also zum ursprünglichen Termin rund 5 Wochen Luft.

Wie können wir jetzt die Firma dazu bringen, sich schnellstmöglich zu äußern bzw. wie realistisch ist es, dass wir zumindest bis Ende April in unser Haus kommen?
Warte zunächst die Antwort - hast Du mit Rückantwort und Fristsetzung geschrieben? - Deines Anbieters ab. Erst wenn sie vorliegt, kannst Du reagieren. Du solltest allerdings darauf gefasst sein, dass die eingangs von mir erwähnten Ausschlüsse in der Antwort enthalten sein werden.

Freundliche Grüße
H
Hilaria
15.02.13 08:00
vielen Dank für die Antworten,
@Bauexperte, nein, es sind keine Ausschlüsse drin, da man uns beim Abschluss bereits gesagt hat,dass dies sehr großzügig kalkuliert sei.
Im Verhältnis zu unseren Bekannten ist es das auch.

In Summe hat das BU 9 Monte seit Beginn der Bauarbeiten Zeit.
Der Verzug hat auch nichts mit Schlechtwetter usw. zu tun, denn der eigentliche Zeitplan sah vor, Heizung und Estrich im November zu machen, da war das Wetter bestens geeignet. Einzig und allein die Tatsache, dass der Heizungsbauer einfach "verschollen" war, hat zu diesem Verzug geführt.
estrichverzugheizungsanlagebauleiteranwalt