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ᐅ Energieeinsparverordnung bei Vollschalung, Dachdecker, Balkon Vollschalung,


Erstellt am: 14.12.12 15:27

K
Karl57
14.12.12 15:27
Hallo, ich hätte da mal eine Frage, ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und zwar:

Mein Dach ist damals vor circa 25 Jahren mit 80mm Zwischensparrendämmung gedämmt worden, auf den Balken ist eine Vollschalung vorhanden und von Innen ist alles ausgebaut.
Jetzt ist die Sache die, das ich mein Dach gerne neu Decken lassen würde, aber wenn es geht ohne eine zusätzl. Dämmung aufbringen zu müssen.

Ich war bei einem Dachdecker der mir erzählt hat, das ich nicht zusätzl. dämmen müsse, da durch die vorhandene Vollschalung ein außerordentlicher Aufwand bestände und so die geltende EnergieeinsparVerordnung nicht greifen würde.

Meine eigentliche Frage ist nun, ob die Aussage so richtig ist, da es für mich natürlich am Besten wäre?

Vielen Dank im Voraus!

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Hallo Karl57,

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€uro
14.12.12 17:06
Karl57 schrieb:
...Mein Dach ist damals vor circa 25 Jahren mit 80mm Zwischensparrendämmung gedämmt worden, auf den Balken ist eine Vollschalung vorhanden und von Innen ist alles ausgebaut.
Was für ein Dach? Schräg- oder Flachdach? Was ist unter dem Dach? Beheizte Wohnräume? Wie ist die Sparrenhöhe? > 80 mm? Ganz so einfach ist das nicht! ;-) Es gelten Mindest U-Werte, die einzuhalten sind.
Karl57 schrieb:
...Ich war bei einem Dachdecker der mir erzählt hat, das ich nicht zusätzl. dämmen müsse, da durch die vorhandene Vollschalung ein außerordentlicher Aufwand bestände und so die geltende EnergieeinsparVerordnung nicht greifen würde.
Für eine Befreiung (§25 Energieeinsparverordnung) wäre ein Gutachten erforderlich, welches einen wirtschaftlichen Nachteil belegt! Der Dachdecker besitzt keine Planungshohheit, die liegt beim Bauherren. Daher ist stets der Bauherr für die Einhaltung der gültigen Gesetze verantwortlich.
Karl57 schrieb:
.....da es für mich natürlich am Besten wäre?
Darüber sollte man noch einmal Nachdenken.

v.g.
dachdeckervollschalungenergieeinsparverordnung