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ᐅ Grundstückzahlung an die Gemeinde im Voraus


Erstellt am: 29.11.12 15:52

B
Boergi
29.11.12 15:52
Das Prozedere bis zur Zahlung kann sich u.U. auch noch in die Länge ziehen, bei uns war es so:

Reservierung Februar 2012, bis zum Notartermin vergingen dann 6 Monate, Notar August 2012, die Zahlung durch uns erfolgte 2 Wochen später und vor einer Woche, also November 2012 wurden wir nun endgültig ins Grundbuch eingetragen.

Vollständig erschlossen ist unser Grundstück allerdings auch noch nicht, der Kanalanschluss an die Kläranlage fehlt noch, soll aber 2013 auch fertig gestellt werden, irgendwann 2013 werden wir dann auch mit dem Bau beginnen (wollen).

Habt ihr denn schon versucht mit der Gemeinde zu reden? In der Regel ist das kein Problem, ihr könnt ja vorschlagen die Grundstückskosten im Sommer 2013 zu zahlen und die Erschließungskosten dann später.

Könnt ihr denn bis Sommer 2013 die Kosten für das Grundstück nicht als Eigenkapital aufbringen um der Finanzierung zu entgehen? Ein gewisses Eigenkapital sollte ja eh vorhanden sein.
F
fischlie1411
29.11.12 20:54
Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Ich glaube das wurde ein wenig falsch verstanden.

Aktuell: Grundstück reserviert für 3 Monate


Wollen es nun so schnell es geht kaufen. Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten.

Es ging mir nur darum, ob die Gemeinde es so festlegen darf, dass die Zahlung im Sommer 2013 geleistet werden muss und die Bebauung aber erst im Frühjahr 2014 beginnen kann!?

Unsere Bank bietet 1 Jahr bereitstellungszinsfrei an. Aber bis Frühjahr 2014 haben wir ja schon 3/4 Jahr verloren und hätten dann noch 3 Monate um ein Haus zu bauen um keine Bereitstellungszinsen zu Zahlen. Erscheint mir ein wenig zu knapp :o
B
Bauexperte
30.11.12 00:02
Hallo,
fischlie1411 schrieb:

Es ging mir nur darum, ob die Gemeinde es so festlegen darf, dass die Zahlung im Sommer 2013 geleistet werden muss und die Bebauung aber erst im Frühjahr 2014 beginnen kann!?
Ja, weshalb sollte sie es Deiner Meinung nach "nicht dürfen"?

Freundliche Grüße
F
fischlie1411
30.11.12 10:15
Naja ich dachte, dass es eventuell eine Regelung gibt, in der die Gemeinde erst dann die Zahlung einfordern kann wenn das Bauland auch bereit zur Bebauung ist.

So haben wir ja mind 3/4 Jahr ein Grundstück in Besitz mit dem man noch nichts anfangen kann.

Wäre für den bereitstellungszinsfreien Zeitraum ein großer Vorteil....
B
Bauexperte
30.11.12 10:24
Hallo,
fischlie1411 schrieb:
Naja ich dachte, dass es eventuell eine Regelung gibt, in der die Gemeinde erst dann die Zahlung einfordern kann wenn das Bauland auch bereit zur Bebauung ist.
Wir haben einen freien Käufer-/Verkäufermarkt und die Kommunen sind alle klamm ...

Freundliche Grüße
zahlunggrundstückerschließungskosteneigenkapitalbebauung