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ᐅ Vorortbesichtigung Garantie Rollläden, wie Protokoll machen?


Erstellt am: 29.11.12 10:39

R
ralne
29.11.12 10:39
Hallo,

ich habe vor einem Jahr ein Haus Schlüsselfertig bauen lassen. Nun sind Probleme mit 2 Rollladen aufgetreten. Die Fa. die das Haus gebaut hat war mit dem Kundendienst des Fensterherstellers vor Ort und es wurde ein Fehler meiner Hausbaufirma festgestellt. Nun habe ich die Hausbaufirma gebeten von der Besichtigung ein Protokoll anzufertigen. Die sehen das als nicht notwendig an und erstellen Keins. Da ich mich aber absichern möchte, ist es mir wichtig so ein Protokoll zu erstellen. Da ich mich mit der fachlichen Seite leider nicht so genau auskenne, werde ich dafür viel recherchieren müssen. Nun meine Fragen:
1. wie muß so ein Protokoll aussehen, bzw. was muß alles drinstehen?
2. Wird das Protokoll im Normalfall von den Beteiligten unterschrieben?
3. Ist nicht die Baufirma dafür verantwortlich, das Protokoll zu erstellen?

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Gruß
Ralf Neumann

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Hallo ralne,

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B
Bauexperte
29.11.12 12:28
Hallo Ralf,
ralne schrieb:

1. wie muß so ein Protokoll aussehen, bzw. was muß alles drinstehen?
Formlos - es sollte Alles darin stehen, was sich während der Begehung ergeben hat.
ralne schrieb:

2. Wird das Protokoll im Normalfall von den Beteiligten unterschrieben?
Ja.
ralne schrieb:

3. Ist nicht die Baufirma dafür verantwortlich, das Protokoll zu erstellen?
Ein Protokoll sollte immer erstellt werden; liegt im Interesse aller Beteiligten. Es ist aber nur dann verpflichtend, eines anzufertigen, wenn es auch im Werkvertrag schriftlich zugesichert wurde. Es gibt imho keine §§ welche grundsätzlich dazu verpflichten.

Folgende Wege kannst Du überdenken:


  • Schreibe den Fensterbauer an, er möge Dir eine Stellungnahme zur Begehung anfertigen und unterschreiben.
  • Sollte sich der Fensterbauer auf Punkt 1 einlassen, dieses Schriftstück an Deinen Anbieter schicken mit dem Vermerk "zur Kenntnisnahme und Verbleib im Haus". Zusätzlich eine Fristsetzung, bis wann der Mangel behoben werden soll.
  • Du fertigst aus dem Gedächtnis ein Protokoll an und sendest dieses sowohl an den Fensterbauer als auch Deinen Anbieter mit dem Hinweis, daß Du dieses Gedächtnisprotokoll als Feststellung des "status quo" verstanden wissen willst und bittest beide gleichermaßen binnen einer Frist gegenzuzeichnen und zurückzusenden. Weiterer Zusatz: bleibt die Rücksendung des gegengezeichneten Gedächtnisprotokolls aus, gehst Du davon aus, daß der Inhalt von beiden Parteien als korrekt angesehen wird und der Mangel in einer Frist "x" behoben wird.

In D dürfen lediglich RA Rechtsberatung betreiben, insofern bliebe als 4. Punkt die Konsultation eines Rechtsanwaltes (RA), reagieren weder Fensterbauer noch Dein Anbieter auf Deine Schreiben.

Freundliche Grüße
protokollfensterbauerbegehungmangelfrist