Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist Makler verpflichtet bestehendes Baugrundgutachten zu zeigen?


Erstellt am: 24.10.12 10:18

A
afrodita
24.10.12 10:18
Hallo,
mein Mann und ich wollten vor kurzem ein Baugrundstück kaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein, da es ein Hanggrundstück ist, haben wir vorab mit Einverständnis des Eigentümers bzw. seines Makler ein Baugrundgutachten erstellen lassen.
Jetzt ist der Kauf geplatzt, da wir eine Rücktrittsklausel wegen einer notwendigen Bauvoranfrage im Vertrag haben wollten. Der Makler und wir nehmen an auch der Eigentümer (den haben wir nie gesprochen) wollten sich darauf nicht einlassen und haben die ganze Sache abgesagt.
Das Grundstück ist ja immer noch nicht verkauft und wir haben dafür jetzt ein Baugrundgutachten welches uns nichts mehr nützt.
Ich kann mich erinnern, dass ich irgendwo gelesen haben der Eigentümer ist verpflichtet den Kaufinteressenten ein bereits bestehendes Baugrundgutachten zu zeigen. Meine Frage ist ob das stimmt und wo finde ich das? Wenn wir das Grundstück schon nicht kaufen können, könnten wir so wenigstens einen Teil der Kosten für das Gutachten zurück bekommen.
Der Makler müsste das Gutachten ja von uns erwerben um es anderen potentiellen Interessenten zu zeigen.
Danke für eure Antworten.
B
Bauexperte
24.10.12 10:50
Hallo,
afrodita schrieb:

... Der Makler und wir nehmen an auch der Eigentümer (den haben wir nie gesprochen) wollten sich darauf nicht einlassen und haben die ganze Sache abgesagt.
Aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar.
afrodita schrieb:

Ich kann mich erinnern, dass ich irgendwo gelesen haben der Eigentümer ist verpflichtet den Kaufinteressenten ein bereits bestehendes Baugrundgutachten zu zeigen. Meine Frage ist ob das stimmt und wo finde ich das?
Das wäre mir neu, aber ich mag mich auch täuschen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir alle im Zusammenhang mit dem Grundstück stehenden Lasten mitzuteilen. Ist ihm bspw. bekannt, dass im Grundstück Römerscherben in großer Anzahl liegen - nicht so unüblich in Köln - muß er Dir das mitteilen; gleiches gilt für Belastungen bspw. durch ehemals aufstehende, gewerbliche Bauten.

Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du aber die erste, welche ein Bodengutachten zu diesem Grundstück hat erstellen lassen. Insofern sind ihm die Bodenverhältnisse auch weiterhin unbekannt. Steht denn im Bodengutachten etwas Ungewöhnliches?
afrodita schrieb:

Wenn wir das Grundstück schon nicht kaufen können, könnten wir so wenigstens einen Teil der Kosten für das Gutachten zurück bekommen. Der Makler müsste das Gutachten ja von uns erwerben um es anderen potentiellen Interessenten zu zeigen.
Von "müssen" kann hier imho nicht die Rede sein; wohlgemerkt nur, wenn meine Infos auch aktuell noch stimmen.

Weshalb schlägst Du dem Makler/Eigentümer nicht einen Deal vor? Entweder er kauft das Bodengutachten von Dir - ist für einen evtl. neuen Käufer eh ein Muß, ein solches erstellen zu lassen - insofern ist es für den jetzigen Eigentümer kein Nachteil, ein Grundstück mit Bodengutachten anzubieten. Oder er benennt Dir den neuen Eigentümer, sobald das Grundstück verkauft ist?

Mehr als ein nein, kann dabei schwerlich herumkommen :-)

Freundliche Grüße
E
E.Curb
24.10.12 12:22
Moin,
afrodita schrieb:

Ich kann mich erinnern, dass ich irgendwo gelesen haben der Eigentümer ist verpflichtet den Kaufinteressenten ein bereits bestehendes Baugrundgutachten zu zeigen.

Es ist doch aber DEIN Gutachten.
Wenn der Makler die Verpflichtung hätte, das von Dir erstellte (also zumindest in Auftrag gegebene) Gutachten weiteren Käufern zu zeigen, könntest Du ja sagen "hey, kannst mein Gutachten für 1.000.000.- € kaufen". Also rein theoretisch........

Gruß
A
afrodita
26.10.12 13:29
Vielen Dank für eure Antworten. Es ging mir nicht darum aus der Sache Profit zu schlagen, ich wollte nur wissen ob das was ich gelesen hatte stimmt und wenn ja wäre es schön wenigstens einen Teil der Kosten zurück zu bekommen. Da es aber nicht stimmt wird die ganze Sache vergessen und die Suche nach Grundstück bzw. Haus geht weiter und die Kosten zum Bodengutachten werden unter sonstige Kosten verbucht und vergessen.
M
Musketier
26.10.12 14:52
Ihr könnt das doch trotzdem dem Makler und dem Eigentümer vorschlagen, dass der das Gutachten einem Neuinteressenten mit anbietet.
Mit einem gewissen Abschlag sind die Neuinteressenten/Käufer sicher froh und ihr habt zumindest einen Teil des Geldes wieder.
baugrundgutachtengrundstückmaklerbodengutachtenverpflichtet