ᐅ Ist der Zahlungsplan vom Generalübernehmer zu voreilig?
Erstellt am: 17.10.12 14:00
Hallo Hausbau-Forums-User,
wir stehen kurz vor Abschluss mit einem Generalübernehmer (kl. Bauträger) und haben nun den Zahlungsplan bekommen. Meiner Meinung nach sind die Zahlungen etwas verfrüht gegenüber Makler- und Bauträgerverordnung.
Was meint ihr dazu? Kann mir wer einen Tipp gegen?
5 % nach Übergabe der Bauantragsunterlagen
(nach individueller Planung, baurechtlicher Vorprüfung, Fertigstellung Bauantrag und Entwässerungszeichnung)
4 % nach Erhalt der Baugenehmigung
(inkl. Genehmigung der Entwässerungszeichnungen)
14 % nach Fertigstellung der Sohle
(inkl. Fertigstellungen der Grundleitungen, Erdarbeiten im Bereich der Sohle, Erstellung Fundamente und
Thermobodenplatte)
15 % nach Fertigstellung der Stahlbetondecke über EG
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände EG)
18 % nach Richten des Dachstuhls
(inkl. Einlattung und Montage der Unterspannbahn)
21 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände DG)
7 % nach überwiegender Fertigstellung der Putzarbeiten innen
(inkl. Elektro-Rohinstallation)
10 % nach Verlegen des Estrichs
(inkl. Verlegung Feuchtigkeitssperre und Estrichdämmung sowie Rohinstallation Heizung)
2 % nach überwiegender Verlegung der Fliesen
(ohne Sockelleisten im Bereich der Innentüren)
2 % nach Einbau der Treppe
2 % nach Endabnahme
(und Einbau der Innentüren)
_______
100 %
Vielen Dank für Eure Hilfe!
wir stehen kurz vor Abschluss mit einem Generalübernehmer (kl. Bauträger) und haben nun den Zahlungsplan bekommen. Meiner Meinung nach sind die Zahlungen etwas verfrüht gegenüber Makler- und Bauträgerverordnung.
Was meint ihr dazu? Kann mir wer einen Tipp gegen?
5 % nach Übergabe der Bauantragsunterlagen
(nach individueller Planung, baurechtlicher Vorprüfung, Fertigstellung Bauantrag und Entwässerungszeichnung)
4 % nach Erhalt der Baugenehmigung
(inkl. Genehmigung der Entwässerungszeichnungen)
14 % nach Fertigstellung der Sohle
(inkl. Fertigstellungen der Grundleitungen, Erdarbeiten im Bereich der Sohle, Erstellung Fundamente und
Thermobodenplatte)
15 % nach Fertigstellung der Stahlbetondecke über EG
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände EG)
18 % nach Richten des Dachstuhls
(inkl. Einlattung und Montage der Unterspannbahn)
21 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände DG)
7 % nach überwiegender Fertigstellung der Putzarbeiten innen
(inkl. Elektro-Rohinstallation)
10 % nach Verlegen des Estrichs
(inkl. Verlegung Feuchtigkeitssperre und Estrichdämmung sowie Rohinstallation Heizung)
2 % nach überwiegender Verlegung der Fliesen
(ohne Sockelleisten im Bereich der Innentüren)
2 % nach Einbau der Treppe
2 % nach Endabnahme
(und Einbau der Innentüren)
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100 %
Vielen Dank für Eure Hilfe!
H
Häuslebauer4017.10.12 14:12Erscheint mir definitiv indiskutabel. Für den geschlossenen Rohbau zahlst Du bereits 77%. Nach dem Verlegen des Estrichs bist Du schon bei 94%. Das geht gar nicht, wenn Du mich fragst.
H
Häuslebauer4017.10.12 14:47Der Rohbau liegt noch im Bereich des Maximums, bis auf den letzten Prozentpunkt ausgeschöpft. Aber 94% nach Estrich geht gar nicht. Die Makler- und Bauträgerverordnung sieht eine 94,4%ige Zahlung bei Bezugsfertigkeit vor, die nur mit Einbringung des Estrichs wohl mitnichten gegeben ist.
B
Bauexperte17.10.12 14:50Hallo,
Geht alles wunderbar - was Dir Jedermann wünscht - ist der Bautenstand nicht überzahlt, der vollständige Gewinn noch nicht auf den Konten des Anbieters, so dass er auch weiterhin berechtigtes Interesse an der Fertigstellung der geschuldeten Leistung hat.
So in etwa sollte ein Zahlungsplan aussehen, der beiden Partner gerecht wird:
Wichtig bei allen Zahlungsplänen ist, dass die "dicken Brocken" nicht nur vorne, sondern gleichmäßig - möglichst fair anhand der abgelieferten Leistungen - auch im hinteren Feld des Zahlungsplans zu finden sind. Klar ist auch, dass Du - bei einem Zahlungsplan wie vorstehend - nahezu jede 2. Woche Deine Bank aufsuchen mußt. Besser imho etwas mehr Laufwege und dafür weitgehend stimmige Leistung ./. Zahlungsfälligkeit.
Freundliche Grüße
lechon schrieb:"Verfrüht" sind sie nicht, da sie immer erst nach Fertigstellung eines Werks "x" in Rechnung gestellt werden. Aber grausam für den Bauherren und ich würde mir gut überlegen, ob ich mich diesem Zahlungsplan unterwerfen würde.
wir stehen kurz vor Abschluss mit einem Generalübernehmer (kl. Bauträger) und haben nun den Zahlungsplan bekommen. Meiner Meinung nach sind die Zahlungen etwas verfrüht gegenüber Makler- und Bauträgerverordnung.
lechon schrieb:Bis hier spricht man klassischer Weise von einem geschlossenen Rohbau; dieser sollte an dieser Stelle des BV mit nicht mehr als 58-60% beglichen sein. Der Grund ist ziemlich simpel: solltest Du Probleme - aus welchen Gründen auch immer - mit Deinem Anbieter bekommen und die Kündigung droht, bekommst Du Dein Haus mit den restlichen 40% der Bausumme fertiggestellt.
5 % nach Übergabe der Bauantragsunterlagen
(nach individueller Planung, baurechtlicher Vorprüfung, Fertigstellung Bauantrag und Entwässerungszeichnung)
4 % nach Erhalt der Baugenehmigung
(inkl. Genehmigung der Entwässerungszeichnungen)
14 % nach Fertigstellung der Sohle
(inkl. Fertigstellungen der Grundleitungen, Erdarbeiten im Bereich der Sohle, Erstellung Fundamente und
Thermobodenplatte)
15 % nach Fertigstellung der Stahlbetondecke über EG
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände EG)
18 % nach Richten des Dachstuhls
(inkl. Einlattung und Montage der Unterspannbahn)
21 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände DG)
Geht alles wunderbar - was Dir Jedermann wünscht - ist der Bautenstand nicht überzahlt, der vollständige Gewinn noch nicht auf den Konten des Anbieters, so dass er auch weiterhin berechtigtes Interesse an der Fertigstellung der geschuldeten Leistung hat.
lechon schrieb:Diese Formulierung ist putzig - wer definiert denn "überwiegend"? Das die Elektrorohinstallation vor den Putzarbeiten zu erfolgen hat, ist logisch.
7 % nach überwiegender Fertigstellung der Putzarbeiten innen
(inkl. Elektro-Rohinstallation)
lechon schrieb:Beides nette Formulierungen ...
10 % nach Verlegen des Estrichs
(inkl. Verlegung Feuchtigkeitssperre und Estrichdämmung sowie Rohinstallation Heizung)
2 % nach überwiegender Verlegung der Fliesen
(ohne Sockelleisten im Bereich der Innentüren)
lechon schrieb:Dem vorliegenden Zahlungsplan kann kein Bauträgervertrag zu Grunde liegen, sonst sähen die ersten Zahlungsschritte anders aus; Du meinst wahrscheinlich einen normalen Werkvertrag ohne Grundstück. Ist diese Annahme richtig, dann fehlen imho einige Ratenzahlungen - 11 halte ich nicht für ausreichend, bzw. fortdauernd überzahlt.
2 % nach Einbau der Treppe
2 % nach Endabnahme
(und Einbau der Innentüren)
_______
100 %
So in etwa sollte ein Zahlungsplan aussehen, der beiden Partner gerecht wird:
- 6% - nach Vorlage Bauantrag
- 6% - bei Erteilung der Baugenehmigung
- 10% - nach Erstellung der Kellersohle/Bodenplatte
- 10% - nach Erstellung der Erdgeschosswände
- 10% - nach Erstellung der Erdgeschossdecke
- 5% - nach Richten Dachstuhl
- 5% - nach Dacheindeckung
- 5% - nach Einbau Fenster/Glas
- 10% - nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
- 7% - nach Erstellung Innenputz
- 10% - nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
- 10% - nach Feininstallation Strom und Heizung, Treppe
- 4% - nach Einbau Fliesen, Innentüren
- 2% - nach Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber
Wichtig bei allen Zahlungsplänen ist, dass die "dicken Brocken" nicht nur vorne, sondern gleichmäßig - möglichst fair anhand der abgelieferten Leistungen - auch im hinteren Feld des Zahlungsplans zu finden sind. Klar ist auch, dass Du - bei einem Zahlungsplan wie vorstehend - nahezu jede 2. Woche Deine Bank aufsuchen mußt. Besser imho etwas mehr Laufwege und dafür weitgehend stimmige Leistung ./. Zahlungsfälligkeit.
Freundliche Grüße
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