Betrug mit Bauabnahme - unfertige Einstellung der Baumaßnahmen

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K

Krolock

Bau Einfamilienhaus, Waseranschluß, Drainage, Versickerung...
Unser Tiefbauer hat ein Pauschalvertrag mit uns abgeschlossen. Nach nicht ganz der Hälfte der Arbeiten haben wir zwei Abschlagsrechnungen gesamt 45 % der Pauschalsummen gezahlt. Das war im November, dann hat er die Arbeiten von März bis Anfang April fortgeführt und dann einfach unfertig eingestellt. Da es Mängel gibt und er vertragsbrüchig wurde, mußten wir ihn im Mai kündigen. Darauf folgte eine Schlussrechnung die wir nicht zahlten da nennen wir es mal Abrechnungsbetrung, Diebstahl, in nachhinein erfundene "Zusatzaufträge". Er verweigert die Abnahme da er bereits angeblich im November die Arbeiten abgenommen wurden. Später schrieb er "durch Gebrauch", des Rohbaus wir hatten da Richtfest -Haus war erst 8 Monate später fertig und dann auch der Einzug.

Muß er eine Abnahme machen, wie sie von mir verlangt wird? Das Gericht hat seine Klage angenommen und ist auf unseren Antrag auf Ablehnung mangels Abnahme nicht eingegangen und auch in der ersten Verhandlung spielte die Abnahme vor Fertigstellung des Gewerks erstmal keine Rolle. Lt. VOB ist die Schlussrechnung fällig wenn eine Abnahme gemacht wurde...
 
Der Da

Der Da

Rechtsberatung nur beim Anwalt, und mit VOB werdet ihr vermutlich den kürzeren ziehen, denn hier ist meist der Bauträger im Vorteil.

Aber es hilft nix, wenn ihr da heile rauskommen wollt, müsst ihr zu einem Baurechtsanwalt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Muß er eine Abnahme machen, wie sie von mir verlangt wird? Das Gericht hat seine Klage angenommen und ist auf unseren Antrag auf Ablehnung mangels Abnahme nicht eingegangen und auch in der ersten Verhandlung spielte die Abnahme vor Fertigstellung des Gewerks erstmal keine Rolle. ...
Um hier etwas Belastbares zu antworten, fehlen Infos - welche das Gericht imho zum Anlaß genommen hat, der Klage des Tiefbauers statt zu geben.

Weiters darf in D nur ein Rechtsanwalt eine Rechtsberatung vornehmen; Du tust also gut daran - auch wenn es vor dem AG ausgetragen wird - einen RA zu konsultieren. Alle Antworten, welche Du hier im Forum erhältst werden nicht zielführend und noch weniger belastbar sein.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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