kamnik schrieb:
Grundsteuer schriftlich + per Banküberweisung ausgleichen; als Nachweis,
falls die Kommunale noch nachfordert?
Die Kommunalen sind in D eh fast zu 50% pleite - da muss man sich absichern, sonst
Doppel-InkassoSo ein Schwachsinn.
Was du irgendjemanden mit dem Verwendungszweck "Grundsteuer" überweist, ist der Gemeinde sowas von Wurst.
Für die zählt das o.g. Gesetz. Und das regelt eindeutig, dass der Eigentümer zum 1.1. die volle Grundsteuer zu tragen hat.
Ansonsten überweise ich zukünftig eine Einkommensteuervorauszahlung an meine Frau und behaupte dann vorm Finanzamt " Ich hab doch gezahlt"
J
Josephine31.01.13 10:50Ja, das muss auf jeden Fall im Kaufvertrag geregelt werden. Das wird eigentlich spätestens bei dem Notar Termin besprochen werden!
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