Hausabbruch und Neubau auf bestehenden Keller - Statik OK?

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S

sharky72

Hallo Zusammen,

wir haben kürzlich ein Haus geerbt (Fertighaus in Holzständerbauweise aus dem Jahre 1971) bei welchem sich eine Renovation nicht mehr rentiert. Daher haben wir beschlossen das Haus bis auf den Keller abzureissen und darauf ein Massivhaus zu bauen. Der Keller ist bereits massiv gebaut und sollte somit stehen bleiben können.
Wir haben dazu auch eine Baufirma gefunden, welche alles aus einer Hand anbietet: Abriss, Renovation des Kellers sowie Bau des Massivhauses und das Ganze Schlüsselfertig.

Meine Zweifel beruhen sich auf die Statik des Kellers. Dieser wurde ja damals für ein leichteres Holzständerhaus errichtet. Die Baufirma jedoch bevorzugte zuerst die Pläne zu erstellen und uns ein Angebot zu machen bevor überhaupt abgeklärt wurde, ob der Keller das nun tragen kann oder nicht.

Ist es so üblich, dass die statischen Berechnungen erst danach gemacht werden? (Nach Erstellen der Pläne durch einen Architekten und dem Erstellen des Angebotes)

Sollte eine seriöse Baufirma das nicht im Vorab abklären? Auf unser Angebot die statischen Berechnungen für den Keller aus dem Jahre 1971 zur Verfügung zu stellen wurde nicht eingegangen. Dies sei momentan nicht von Nöten hiess es von der Baufirma. (Womöglich nach Vertragsabschuss??) Sollten wir von diesem Anbieter die Finger lassen oder ist das in der Tat die gängige Vorgehensweise?

Vielen lieben Dank im Voraus
 
B

Bauexperte

Ist es so üblich, dass die statischen Berechnungen erst danach gemacht werden? (Nach Erstellen der Pläne durch einen Architekten und dem Erstellen des Angebotes)
Bei einem "echten" Neubau wird die Statik in aller Regel nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung in Auftrag gegeben.

Sollte eine seriöse Baufirma das nicht im Vorab abklären? Auf unser Angebot die statischen Berechnungen für den Keller aus dem Jahre 1971 zur Verfügung zu stellen wurde nicht eingegangen. Dies sei momentan nicht von Nöten hiess es von der Baufirma. (Womöglich nach Vertragsabschuss??) Sollten wir von diesem Anbieter die Finger lassen oder ist das in der Tat die gängige Vorgehensweise?
Wenn ich so etwas lese, stellen sich mir immer die Nackenhaare auf ...

In Deinem Fall sollte sich Dein favorisierter BU (um wen handelt es sich?) zuvorderst um den vorhandenen Keller kümmern; die vorliegende Statik ist dabei sehr wichtig.

Ungeachtet dessen, dass ich nicht weiß, um welchen Anbieter es sich handelt, liest es sich (für mich) so, als dass sich in Deinem Fall bereits der ein oder andere die Hände reibt. Wenn nämlich der Keller ein noch zu erstellendes, massives Mauerwerk nicht tragen kann, kommen unweigerlich Mehrkosten im mehrstelligen Bereich auf Dich zu. Hast Du den Werkvertrag erst einmal unterschrieben, mußt Du die Kröte schlucken, welche Dir möglicherweise vorgelegt wird.

Andererseits verstehe ich aber auch Deine Handlungsweise nicht? Du bist Laie, bist also darauf angewiesen, dass das, was der oder ein anderer BU Dir erzählt, auch der Wahrheit entspricht. Ist Dir zu keinem Zeitpunkt die Idee gekommen, dass es sinnvoller ist, wenn Du - bevor Du Dir einen BU für den Neubau suchst - weißt, in welchem Maß der vorhandene Keller zu nutzen ist oder was für Dich der worst case sein könnte?

Über bspw. die Verbraucherzentralen der Republik als auch über den Bund freier Sachverständiger kannst Du einen Sachverständigen für Bestandsimmobilien nahezu jedes Alters finden. Sie arbeiten nicht umsonst - klar; ich an Deiner Stelle könnte aber wesentlich besser schlafen, wenn ich ein Gutachten in Händen halten würde, in welchem mein Keller bewertet, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen erläutert und vor Allem die Tragfähigkeit bestätigt oder eben verneint würde.

So ausgestattet, kann Dir kein BU ein "x" für ein "u" verkaufen; zumindest nicht für den Keller

Freundliche Grüße
 
S

sharky72

Hallo und vielen Dank für die ehrlichen Worte.

Auf keinen Fall werden wir so einen Wervertrag unterschreiben. Einen Sachverständigen werden wir ganz bestimmt noch mit einbeziehen sowie einen unabhängigen Baubegleiter.
Ursprünglich wollten wir auch den Keller abreissen und neu erstellen. Eine Architektin, und zwei voneinander unabhängige Hausanbieter (ein Fertighaus- und ein Massivhausanbieter) haben sich den Keller aber angeschaut und uns darauf hingewiesen, dass wir uns das Geld für den Kellerabriss und des neuen Kellers sparen könnten. Aber Du hast auf jeden Fall recht, ich werde mir das noch schriftlich von einem Statiker bestätigen lassen bevor wir da irgend etwas unterschreiben.
Auf Deine Frage bezüglich BU weiss ich nicht (da dies mein erster Eintrag ist), ob man das einfach so öffentlich hier hineinschreiben darf. Aber wenn es Dich interessiert kann ich Dir gerne eine PN zukommen lassen.

Andere Frage: Der Keller besitzt eine tragende Mittelwand die sich ganz durchzieht. Müssten die tragenden Wände dann im EG nicht auch genau über dieser verlaufen? Die Pläne die wir nun erhalten haben zeigen teils im EG tragende Wände wo darunter im UG keine sind. Habe mal die Pläne hier angehängt.
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Freundliche Grüsse
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B

Bauexperte

Hallo,

Auf keinen Fall werden wir so einen Wervertrag unterschreiben. Einen Sachverständigen werden wir ganz bestimmt noch mit einbeziehen sowie einen unabhängigen Baubegleiter.
Sehr gut!

Ursprünglich wollten wir auch den Keller abreissen und neu erstellen. Eine Architektin, und zwei voneinander unabhängige Hausanbieter (ein Fertighaus- und ein Massivhausanbieter) haben sich den Keller aber angeschaut und uns darauf hingewiesen, dass wir uns das Geld für den Kellerabriss und des neuen Kellers sparen könnten.
Ich mache diesen Job schon einige Jahre und "könnte" vmtl. - "auf Augenschein" auch eine Aussage treffen. Da aber gerade in Deinem konkreten Fall der Zustand des Kellers sehr wichtig ist, würde ich mich nur auf Aussagen verlassen, welche auch den Weg aufs Papier nebst Unterschrift der Geschäftsleitung schaffen

Aber wenn es Dich interessiert kann ich Dir gerne eine PN zukommen lassen.
Ja, interessiert mich ... schon allein von Berufs wegen; ich erstelle ja auch Bewertungen von Bauunterlagen.

Andere Frage: Der Keller besitzt eine tragende Mittelwand die sich ganz durchzieht. Müssten die tragenden Wände dann im EG nicht auch genau über dieser verlaufen? Die Pläne die wir nun erhalten haben zeigen teils im EG tragende Wände wo darunter im UG keine sind. Habe mal die Pläne hier angehängt.
Nicht notwendigerweise; hier "könnte" auch mit einem Unterzug gearbeitet werden. Wie Du feststellst, schreibe ich erneut von "könnte". Also muß ein Fachmann her, der schriftlich bestätigt, dass dies möglich ist oder auch eben nicht; in diesem Fall der Statiker. Der Statiker wiederum braucht die Gewissheit, daß überhaupt auf dem bestehenden Keller aufgebaut werden kann, das Mauerwerk ein massives Einfamilienhaus tragen kann oder ob nachträglich statische Maßnahmen ergriffen werden müssen (können) usw. ... eines greift ins andere.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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