in einem vorstehenden Beitrag wurde erwähnt, dass die Einschaltung eines SV vor Vertragsunterzeichnung hilfreich war. Diesen Aspekt kann ich nur unterstreichen: ein gut und klar formulierten Vertrag mit möglichst konkreter Bauleistungsbeschreibung erspart viel Ärger in der Ausführung. Die Investition in einen sachverständigen Berater vor Vertragsunterzeichnung rechnet sich.
In der Praxis sind Bauunternehmen nicht sofort "begeistert", wenn Bauherren externe Baubegleitung einbeziehen. Wenn deutlich wird, dass diese Baubegleitung vernünftig agiert und zudem durch frühes Erkennen von Mängeln Schaden auch für das BU abwendet, kann es zu einem entspannten Arbeiten und guten Ergebnis gelangen.
Wenn ein Bauunternehmen sehr große Vorbehalte gegen eine externe Baubegleitung hat, sollte dies aufhorchen lassen - es kann auch hilfreich sein, von Bauunternehmen besser die Finger zu lassen.