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ᐅ Formulierung "Abtritt aus dem Darlehenskonto in Bausummenhöhe" ?


Erstellt am: 14.08.12 16:15

J
Jim Jones
14.08.12 16:15
grüße

meine Finanzierung steht soweit, Bauantrag ist auch eingetroffen, ich zögere lediglich bei einer Sache. Meine Baufirma möchte - verständlicherweise - eine Sicherheit, dass sie ihr Geld auch wirklich erhält. Nur mit der Formulierung bin ich nicht zufrieden:
[Bauträger] und [Bauherr] vereinbaren wie folgt

1. […]
2. Der Bauherr tritt aus diesem Darlehenskonto einen Betrag in Höhe von
[Summe] an die Baufirma ab
, welche hiermit die Abtretung annimmt.

3. Bei Zustimmung zur Zahlung erteilt der Bauherr der [Bank] Zahlungsanweisung entsprechend der Rechnungsbelegung durch die v.g. Baufirma.

4. Ein selbstständiges Zahlungsversprechen übernimmt die [Bank] hiermit nicht. Wir behalten uns vor, einige Ansprüche gegen zurechnen.

5. Die [Bank] stimmt der Abtretung der Darlehensauszahlungsansprüche mit der Maßnahme zu, dass sie Auszahlungen mit befreiender Wirkung auch an den Darlehensnehmer oder Dritte Leisten kann, wenn das Bauvorhaben nicht bis zum TT.MM.JJJJ vertragsgemäß fertig gestellt worden ist und die Auszahlungen an den Darlehensnehmer oder einen Dritten für die ordnungsgemäße Fertigstellung des Bauvorhabens erforderlich sind.

[Unterschriften]

Meine Sorgen
  • niemals eine Blanko-Abtretung unterschreiben. Hier ist es zwar noch an meine Freigabe gebunden, doch was ist mit Mängelrückhaltung?
  • ich suche eine Formulierung, mit der ich Teilabtretungen an messbare, erbrachte Leistungen binden/knüpfen kann, vllt fällt hier jemand etwas dazu ein. Einfach ein oder zwei Sätze zur Ergänzung.
  • möglicherweise haben aber einige von euch genau so einen Vertrag unterschrieben und alles lief reibungslos weil Standardprozedere?

Danke fürs lesen

Jim
W
wadi1982
14.08.12 17:38
Existiert denn ein Zahlungsplan ?

Bei uns gibt es einen Zahlungsplan:

Betrag X für Keller
Betrag Y für Haus
Betrag Z für Trockenausbau
....

Zahlbar jeweils nach Ablieferung des Gewerks.
In der Abtretung steht dann sinngemäß "Die Auszahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan ...."
H
Häuslebauer40
15.08.12 05:49
Hi,

bei dieser Art der Abtretung geht es in erster Linie darum, dass das Geld an den BU gebunden ist und nicht anders verwendet werden kann.
Da die Auszahlung jeweils erst nach Deiner Freigabe erfolgt, kannst Du selbstverständlich auch Geld einbehalten, für den Fall, dass Mängel auftreten.
J
Jim Jones
15.08.12 21:21
Danke für eure beiden Antworten.
Einen Zahlungsplan habe ich, genau aufgeschlüsselt nach Baufortschrittspositionen und prozentuale Anteil vom Gesamtpreis. Und den Satz mit " Die Auszahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan ..." werde ich in der Abtretungserklärung ergänzen.

Das mein Darlehen an den BU gebunden sein soll, verstehe ich ja und so soll es auch sein. Nur unter dem Zahlungsplan wird von einer "unwiderruflichen und zweckgebundenen Finanzierungsbestätigung und Forderungsfeststellung" und einem "unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen die die Finanzierung bestätigende Bank eingeräumt sein." Soweit so gut. Aber gleich eine Blankoabtretung abzugeben scheint mir beinahe naiv zu wirken.
Mir schwebt eine Formulierung ala "Der Bauherr tritt aus diesem Darlehenskonto Teilzahlungen gemäß Zahlungsfälligkeiten nach Leistungserbringung sowie Freigabe entsprechend dem Schema aus dem Bauvertrag an die Baufirma ab."

Und was haltet ihr von der Floskel "Wir behalten uns vor, einige Ansprüche gegen zurechnen" ?
Klingt so nebensächlich aber in meinen Ohren irgendwie verdächtig - so eine Art Hintertür für spätere Mehrkosten...
H
Häuslebauer40
15.08.12 22:21
Das klingt alles sehr abstrus...Darlehensabtretung und unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung? Was wollen die denn noch alles? Entweder oder.
allzu viel brauchst Du in die Abtretung nicht hineinzuformulieren. Es reicht völlig, wenn drin steht, dass eine Auszahlung an den BU grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Bauherren erfolgt .
Andererseits bin ich generell kein Freund von Darlehensabtretung, auch wenn ich seinerzeit aus der Not heraus selbst eine unterschreiben musste.
Damit lieferst Du sich auf Gedeih und Verderb dem BU aus. Das Problem ist, dass selbst dann, wenn der BU in die Insolvenz geht, dein Geld immer noch an ihn gebunden ist und Du nicht darüber verfügen kannst, z.B. um andere Handwerker mit der Fertigstellung zu beauftragen, solange der Insolvenzerwalter das Geld nicht freigibt.
Wie siehts denn im Gegenzug mit einer Auftragserfüllungsbürgschaft des BU aus?
D
Der Da
16.08.12 08:22
Diese Klausel in Verbindung mit einer Insolvenz hat schon viele n das Genick gebrochen.. Ein seriöser Anbieter braucht nicht mehr als eine Finanzierungsbestätigung der Bank.
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