ᐅ Finanzierung besser mit oder ohne Wohn - Riester?
Erstellt am: 22.07.12 23:12
Riester solltest du auch wissen, solltest du irgendwann das Haus verkaufen wollen oder müssen, musst du den Förderbetrag zurückbezahlen. Wie das beim vererben ist weiß ich nicht. Uns hat jedenfalls jeder davon abgeraten.
Die beiden KFW Darlehen sind zwar hübsch, aber in 10 Jahren steht ihr bei der Tilgung bei einer Restschuld von ca 60 000. Könnt ihr da mit dem Zinsrisiko leben? Oder nicht lieber 50 000 überKFW und den Rest ins 30 Jahre Darlehen packen? Nur eine Überlegung. Raten kann ich dir nichts, da ich dich, deine Pläne und deine Finanzen nicht kenne. Zudem gibts da Leute die das mal gelernt haben
Die beiden KFW Darlehen sind zwar hübsch, aber in 10 Jahren steht ihr bei der Tilgung bei einer Restschuld von ca 60 000. Könnt ihr da mit dem Zinsrisiko leben? Oder nicht lieber 50 000 überKFW und den Rest ins 30 Jahre Darlehen packen? Nur eine Überlegung. Raten kann ich dir nichts, da ich dich, deine Pläne und deine Finanzen nicht kenne. Zudem gibts da Leute die das mal gelernt haben
M
Micha&Dany23.07.12 10:11Hallo Vader
ich würde Dir auch dringen von Riester abraten. Ich selber habe mir das auch lange überlegt, aber ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die Risiken viel zu hoch sind.
Vor allem folgendes Argument hat mich überzeugt:
Wie Der Da schon geschrieben hat, musst Du die Förderung zurückzahlen, wenn Du irgendwann nicht mehr in deinem Eigentum lebst.
Und kannst Du denn sicher sein, dass Du nicht im Alter in ein Pflegeheim musst??
Wenn Du in ein Altersheim / Pflegeheim musst, dann müsstest Du alle Fördergelder zurückzahlen - egal, ob Du 80, 85 oder schon 90 Jahre alt bist...
Grüße
Micha
ich würde Dir auch dringen von Riester abraten. Ich selber habe mir das auch lange überlegt, aber ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die Risiken viel zu hoch sind.
Vor allem folgendes Argument hat mich überzeugt:
Wie Der Da schon geschrieben hat, musst Du die Förderung zurückzahlen, wenn Du irgendwann nicht mehr in deinem Eigentum lebst.
Und kannst Du denn sicher sein, dass Du nicht im Alter in ein Pflegeheim musst??
Wenn Du in ein Altersheim / Pflegeheim musst, dann müsstest Du alle Fördergelder zurückzahlen - egal, ob Du 80, 85 oder schon 90 Jahre alt bist...
Grüße
Micha
M
Micha&Dany26.07.12 07:41DarthVader schrieb:
In Eigentum werden wir wohl immer leben wollen. Und wie genau kannst Du ausschließen, dass Du im Alter krank wirst und in ein Pflegeheim musst??
Diesen Trick würde ich gerne kennen
Grüße
Micha
D
DarthVader26.07.12 17:47Also dafür muss man so weit ich weiß keine Steuern zurück zahlen. Also ganz ohne Trick
M
Musketier27.07.12 07:21Was ich mir vorstellen könnte, dass das abhängig vom Alter ist.
-> Vor Renteneintritt muß ich sofort zurückzahlen
-> nach Renteneintritt siehe nachfolgenden Beitrag
Wohnförderkonto: Ausgestaltung der nachgelagerten Besteuerung Wie bei allen Riesterverträgen gilt: Die Einzahlungen in den Riester-Vertrag sind steuerfrei und auf die Auszahlungen sind dann Steuern zu zahlen. Das Problem der nachgelagerten Besteuerung soll so gelöst werden, dass für Wohn-Riester-Sparer ein fiktives Wohnförderkonto ("Schattenkonto") angelegt wird. Fiktiv, weil nur so getan wird, als ob mit den Einzahlungen ein Riester-Vertrag bespart würde. Auf dem "Schattenkonto" soll das über die Jahre aufgelaufene und geförderte Kapital mit 2 Prozent fiktiver Zinsen pro Jahr "gebucht" werden. Der sich so ergebende Endbetrag ist bei Rentenbezug als fiktive Leibrente der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wohn-Riester-Sparer können die Steuern über einen Zeitraum bis zu 25 Jahre abstottern oder auch mit einem Nachlass von 30 Prozent sofort bei Rentenbezug komplett zurückzahlen. Die Steuerschuld kann mithin als Einmalbesteuerung auf nur 70 Prozent des fiktiven Kapitals getilgt werden. Die nachgelagerte Besteuerung muss spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres abgeschlossen sein. Stirbt der Riester-Sparer vorher, so ist die Steuerzahlung vom Erben zu leisten.
-> Vor Renteneintritt muß ich sofort zurückzahlen
-> nach Renteneintritt siehe nachfolgenden Beitrag
Wohnförderkonto: Ausgestaltung der nachgelagerten Besteuerung Wie bei allen Riesterverträgen gilt: Die Einzahlungen in den Riester-Vertrag sind steuerfrei und auf die Auszahlungen sind dann Steuern zu zahlen. Das Problem der nachgelagerten Besteuerung soll so gelöst werden, dass für Wohn-Riester-Sparer ein fiktives Wohnförderkonto ("Schattenkonto") angelegt wird. Fiktiv, weil nur so getan wird, als ob mit den Einzahlungen ein Riester-Vertrag bespart würde. Auf dem "Schattenkonto" soll das über die Jahre aufgelaufene und geförderte Kapital mit 2 Prozent fiktiver Zinsen pro Jahr "gebucht" werden. Der sich so ergebende Endbetrag ist bei Rentenbezug als fiktive Leibrente der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wohn-Riester-Sparer können die Steuern über einen Zeitraum bis zu 25 Jahre abstottern oder auch mit einem Nachlass von 30 Prozent sofort bei Rentenbezug komplett zurückzahlen. Die Steuerschuld kann mithin als Einmalbesteuerung auf nur 70 Prozent des fiktiven Kapitals getilgt werden. Die nachgelagerte Besteuerung muss spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres abgeschlossen sein. Stirbt der Riester-Sparer vorher, so ist die Steuerzahlung vom Erben zu leisten.
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