ᐅ Fertigstellungsbürgschaft
Erstellt am: 16.06.12 19:42
P
Projekt 201216.06.12 19:42Hallo,
dazu 2 Fragen:
1) Welche Höhe sollte / muss diese haben? Was ist "üblich"? Reichen 15% der Baukosten?
2) Muss es eine Bürgschaft auf erstes Anfordern sein? Welche anderen Formen / Möglichkeiten / Restriktionen gibt es bei der "Anforderung"?
Gruß
Projekt 2012
dazu 2 Fragen:
1) Welche Höhe sollte / muss diese haben? Was ist "üblich"? Reichen 15% der Baukosten?
2) Muss es eine Bürgschaft auf erstes Anfordern sein? Welche anderen Formen / Möglichkeiten / Restriktionen gibt es bei der "Anforderung"?
Gruß
Projekt 2012
P
Projekt 201226.06.12 18:17Merci!
Wie schauts zusätzlich mit §§ 770 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und §773 Baugesetzbuch aus?
Gruß
projekt 2012
Wie schauts zusätzlich mit §§ 770 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und §773 Baugesetzbuch aus?
Gruß
projekt 2012
B
Bauexperte26.06.12 22:07Hallo,
Freundliche Grüße
Projekt 2012 schrieb:Was erwartest Du davon?
Wie schauts zusätzlich mit §§ 770 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und §773 Baugesetzbuch aus?
Freundliche Grüße
P
Projekt 201226.06.12 22:21Hallo,
....im Falle einer Insolvenz unmittelbar den Bürgen in Anspruch nehmen zu können, ohne den oft langdauernden Weg des § 771 Baugesetzbuch gehen zu müssen und einen erfolglosen Pfändungsversuch gegen den Schuldner durchgeführt haben zu müssen....
Gruß
Projekt 2012
....im Falle einer Insolvenz unmittelbar den Bürgen in Anspruch nehmen zu können, ohne den oft langdauernden Weg des § 771 Baugesetzbuch gehen zu müssen und einen erfolglosen Pfändungsversuch gegen den Schuldner durchgeführt haben zu müssen....
Gruß
Projekt 2012
B
Bauexperte27.06.12 14:26Hallo,
Suche einen RA Deines Vertrauens auf und kläre die Fragen rund um eine Bürgschaft mit ihm 😀
Freundliche Grüße
Projekt 2012 schrieb:DAS fällt in den Bereich der Rechtsberatung und diese ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten. dem zufolge darf ich hierauf nicht antworten.
....im Falle einer Insolvenz unmittelbar den Bürgen in Anspruch nehmen zu können, ohne den oft langdauernden Weg des § 771 Baugesetzbuch gehen zu müssen und einen erfolglosen Pfändungsversuch gegen den Schuldner durchgeführt haben zu müssen...
Suche einen RA Deines Vertrauens auf und kläre die Fragen rund um eine Bürgschaft mit ihm 😀
Freundliche Grüße
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