Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fertigstellungsbürgschaft


Erstellt am: 16.06.12 19:42

P
Projekt 2012
16.06.12 19:42
Hallo,

dazu 2 Fragen:

1) Welche Höhe sollte / muss diese haben? Was ist "üblich"? Reichen 15% der Baukosten?

2) Muss es eine Bürgschaft auf erstes Anfordern sein? Welche anderen Formen / Möglichkeiten / Restriktionen gibt es bei der "Anforderung"?


Gruß


Projekt 2012
P
Projekt 2012
26.06.12 18:17
Merci!

Wie schauts zusätzlich mit §§ 770 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und §773 Baugesetzbuch aus?


Gruß

projekt 2012
B
Bauexperte
26.06.12 22:07
Hallo,
Projekt 2012 schrieb:
Wie schauts zusätzlich mit §§ 770 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und §773 Baugesetzbuch aus?
Was erwartest Du davon?

Freundliche Grüße
P
Projekt 2012
26.06.12 22:21
Hallo,


....im Falle einer Insolvenz unmittelbar den Bürgen in Anspruch nehmen zu können, ohne den oft langdauernden Weg des § 771 Baugesetzbuch gehen zu müssen und einen erfolglosen Pfändungsversuch gegen den Schuldner durchgeführt haben zu müssen....


Gruß

Projekt 2012
B
Bauexperte
27.06.12 14:26
Hallo,
Projekt 2012 schrieb:
....im Falle einer Insolvenz unmittelbar den Bürgen in Anspruch nehmen zu können, ohne den oft langdauernden Weg des § 771 Baugesetzbuch gehen zu müssen und einen erfolglosen Pfändungsversuch gegen den Schuldner durchgeführt haben zu müssen...
DAS fällt in den Bereich der Rechtsberatung und diese ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten. dem zufolge darf ich hierauf nicht antworten.

Suche einen RA Deines Vertrauens auf und kläre die Fragen rund um eine Bürgschaft mit ihm 😀

Freundliche Grüße
baugesetzbuchbürgschaft