riesiger Wasserschaden durch undichte Fußbodenheizung

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P

posterino

Hallo liebes Forum,

wir lassen gerade unser Einfamilienhaus durch einen Bauträger bauen.

Vor drei Tagen habe ich mich auf der Baustelle umgesehen und musste mit Entsetzen feststellen, dass im gesamten EG Bautrockner aufgestellt sind und in allen Räumen der Estrich (ein bis zwei Öffnungen pro Zimmer) angebohrt und Schläuche zur Trocknung hineinverlegt wurden.
An allen Wänden (Gipsputz) habe ich, vom Boden aufsteigend, ca. 15-20 cm hoch Wasserflecken.
Unser Haus ist ohne Keller mit Bodenplatte.
Der Fußbodenaufbau ist folgendermaßen:
Bodenplatte, Schweißbahn, Dämmung (PS-Hartschaum WLG 035), Zementestrich - Fußbodenheizung einschl.
Ein Bodenbelag ist noch nicht verlegt.

Unser Bauleiter hat uns über diesen gravierenden Mangel bis zum heutigen Tag noch nicht einmal in Kenntnis gesetzt.
Auf Nachfrage per Email am gestrigen Tag habe ich auch noch keine Stellungnahme erhalten.

Unsere Hausübergabe (Ende Juni) und somit der Einzugstermin ist somit hinfällig

Meine riesengroße Bitte nun, wie soll ich vorgehen bzw. was muss ich beachten um nicht später böse Überraschungen zu erleben in Bezug auf Schimmel und andere Folgeschäden.

Fragen:
Soll ich ab sofort die Zahlungen an den Bauträger einstellen (noch offene Forderungen ca. 22.000,-Euro)
Kann ich den Strom (ca. 100 Kilowattstunden/Tag) für den Bautrockner dem Bauträger in Rechnung stellen - Zählerstände sind festgehalten
Wir haben unsere Mietwohnung bereits gekündigt und müssen nun versuchen, eine Verlängerung beim Vermieter zu erwirken. Wenn sich die Behebung der Baumängel sehr in die Länge zieht, z.B. durch Rückbau da ansonsten die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Fußboden, im Speziellen die Feuchtigkeit unter der Dämmung, zu beseitigen ist, kann ich die zusätzlichen Mietkosten vom Bauträger einfordern? Im Bauwerkvertrag steht lediglich, dass bei Verzug täglich 50 Euro von Mo-Fr gezahlt werden und max. Anspruch von 5% der Bausumme beträgt. Greift dies auch bei Verzögerungen durch einen Rechtsstreit?

Und einfach nur Hinweise, wie wir in diesem Fall vorgehen sollen. Wir haben eine kleine Tochter von 13 Monaten und möchten auf alle Fälle vermeiden, dass sie auf irgendeiner Weise vielleicht Probleme bekommt wegen Schimmel oder anderem Baupfusch.

Vielen Dank an alle, die uns hilfreiche Tipps geben können.

Bernd
 
Der Da

Der Da

Naja dumme Sache, aber kann schon mal passieren. Wegen Schimmel deswegen musste dir keine Sorgen machen, sind ja Bautrockner drin. Und die Kosten dafür sollte die Versicherung vom Verursacher übernehmen.
Der Bautrockner wird alles wieder trocknen. Was das alles sonst bedeutet für Euch, bzw wie viel ihr Geld zurückhalten könnt, kann und darf Euch nur ein Anwalt sagen.
 
B

Bauexperte

Hallo Bernd,

...Unser Bauleiter hat uns über diesen gravierenden Mangel bis zum heutigen Tag noch nicht einmal in Kenntnis gesetzt.
Zunächst einmal ist die Wortwahl "gravierender Mangel" falsch; das Haus ist noch nicht übergeben, insofern ist es kein Mangel. Was sicherlich ein Fehler seitens des Bauleiters ist, euch nicht über die Maßnahme und die damit einhergehende "mögliche" Verzögerung beim Baufortschritt zu informieren.

Unsere Hausübergabe (Ende Juni) und somit der Einzugstermin ist somit hinfällig
Nicht notwendigerweise.

Meine riesengroße Bitte nun, wie soll ich vorgehen bzw. was muss ich beachten um nicht später böse Überraschungen zu erleben in Bezug auf Schimmel und andere Folgeschäden.
Ganz sicher ruhiger werden

Soll ich ab sofort die Zahlungen an den Bauträger einstellen (noch offene Forderungen ca. 22.000,-Euro)
Mit welcher Begründung? Wenn die offenen Abschlagszahlungen ordnungsgemäß fertig gestellte Gewerke betreffen, kannst Du nicht wahllos Einbehalte vornehmen, nur weil an anderer Stelle das Haus noch nicht Deinen Wünschen entspricht. Was Du sicherlich überlegen kannst, ist die Rate "Estrich" um einen Prozentpunkt "X" zu kürzen; hierzu gibt das Gesetz (wonach ist der Vertrag ausgerichtet - VOB oder Baugesetzbuch) oder auch ein versierter RA in Sachen Baurecht gerne Auskunft.

Kann ich den Strom (ca. 100 Kilowattstunden/Tag) für den Bautrockner dem Bauträger in Rechnung stellen - Zählerstände sind festgehalten
Was steht denn in Deinem Vertrag? Ich bin mir relativ sicher, dass Du darin einen Passus findest, welcher besagt, dass eine mögliche Haustrocknung zu Deinen Lasten geht?

Wir haben unsere Mietwohnung bereits gekündigt und müssen nun versuchen, eine Verlängerung beim Vermieter zu erwirken. Wenn sich die Behebung der Baumängel sehr in die Länge zieht, z.B. durch Rückbau da ansonsten die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Fußboden, im Speziellen die Feuchtigkeit unter der Dämmung, zu beseitigen ist, kann ich die zusätzlichen Mietkosten vom Bauträger einfordern? Im Bauwerkvertrag steht lediglich, dass bei Verzug täglich 50 Euro von Mo-Fr gezahlt werden und Max. Anspruch von 5% der Bausumme beträgt. Greift dies auch bei Verzögerungen durch einen Rechtsstreit?
Wie ist denn die Bauzeit vertraglich vereinbart und wie lange - bis heute - ist sie überschritten?

Freundliche Grüße
 
P

posterino

Hallo Bauexperte,

ein dickes Dankeschön vorab schon mal.
Hier ein paar Ergänzungen zum Beitrag...


Hallo Bernd,


Zunächst einmal ist die Wortwahl "gravierender Mangel" falsch; das Haus ist noch nicht übergeben, insofern ist es kein Mangel. Was sicherlich ein Fehler seitens des Bauleiters ist, euch nicht über die Maßnahme und die damit einhergehende "mögliche" Verzögerung beim Baufortschritt zu informieren.


Nicht notwendigerweise.

Lt. unabhängiger Handwerksmeister und Sachverständiger dauert die Trocknung mindestens 4-6 Wochen...


Ganz sicher ruhiger werden

Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Sachverständigen, der meinte, dass die Restfeuchte unterhalb der Hartschaumisolierung durch den Bautrockner nicht zu beseitigen ist und sich so mit der Zeit Schimmel ausbilden wird. Nach dieser Info ist es für mich gar nicht so einfach, ruhig zu bleiben.


Mit welcher Begründung? Wenn die offenen Abschlagszahlungen ordnungsgemäß fertig gestellte Gewerke betreffen, kannst Du nicht wahllos Einbehalte vornehmen, nur weil an anderer Stelle das Haus noch nicht Deinen Wünschen entspricht. Was Du sicherlich überlegen kannst, ist die Rate "Estrich" um einen Prozentpunkt "X" zu kürzen; hierzu gibt das Gesetz (wonach ist der Vertrag ausgerichtet - VOB oder Baugesetzbuch) oder auch ein versierter RA in Sachen Baurecht gerne Auskunft.

Der Vertrag ist nach dem Baugesetzbuch geregelt, welche Ratenkürzung sieht das Gesetz hier vor?


Was steht denn in Deinem Vertrag? Ich bin mir relativ sicher, dass Du darin einen Passus findest, welcher besagt, dass eine mögliche Haustrocknung zu Deinen Lasten geht?

Im Vertrag heißt es:
"Der Baustrom- und Bauwasseranschluss muss auf dem Grundstück vorhanden sein. Die Verbrauchskosten für den von uns verwendeteten Baustrom bzw. von uns verwendetes Bauwasser sind im Festpreis enthalten und werden gegen Nachweis mit der Rate 'Abnahme' gemäß § 2, Nr. 4 verrechnet. Verbrauchskosten für die Aufheizung und Beheizung des Hauses gehen zu Lasten des Auftraggebers."



Wie ist denn die Bauzeit vertraglich vereinbart und wie lange - bis heute - ist sie überschritten?

Die Bauzeit ist auf 6 Monate begrenzt, der Bauleiter hat uns sein Wort gegeben, dass der Bau nach 4 Monaten abgeschlossen ist, was in ca. 14 Tagen wäre.
Und ja, ich weiß selbst, dass die Aussage nicht von Bedeutung ist, da im Vertrag was anderes steht.
Damit habe ich mich schon abgefunden.

Für uns wäre es einfach wichtig zu wissen, wie wir vorgehen sollen.
Einfach dem Bauträger vertrauen, wenn dieser sagt, dass es keine Restfeuchte im kompletten Fußbodenaufbau mehr gibt, ist für uns nicht so prickelnd, da wir mittlerweile, auch durch andere Dinge, dem Bauträger gegenüber sehr skeptisch eingestellt sind.
Sollten wir auf alle Fälle nach der Austrocknung einen Sachverständigen hinzuziehen oder trifft es eigentlich immer zu, dass nach dem Einsatz eines Bautrockners die Sache in der Regel erledigt ist?


Danke und Grüße
Bernd


Freundliche Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo Bernd,

Lt. unabhängiger Handwerksmeister und Sachverständiger dauert die Trocknung mindestens 4-6 Wochen...
Hat er Deine Baustelle besichtigt oder nur eine Antwort auf eine Frage gegeben? Es gibt unterschiedliche Estricharten mit unterschiedlichen Trocknungszeiten ...

Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Sachverständigen, der meinte, dass die Restfeuchte unterhalb der Hartschaumisolierung durch den Bautrockner nicht zu beseitigen ist und sich so mit der Zeit Schimmel ausbilden wird. Nach dieser Info ist es für mich gar nicht so einfach, ruhig zu bleiben. ...
Nachvollziehbar, aber auch hier die Frage: war der SV auf Deiner Baustelle und hat den Zustand des BV begutachtet oder "nur" auf eine Frage von Dir geantwortet?

Der Vertrag ist nach dem Baugesetzbuch geregelt, welche Ratenkürzung sieht das Gesetz hier vor? ...
§ 634
Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadenersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



Im Vertrag heißt es:
"... Verbrauchskosten für die Aufheizung und Beheizung des Hauses gehen zu Lasten des Auftraggebers." ...
Dachte ich mir.

Die Bauzeit ist auf 6 Monate begrenzt, der Bauleiter hat uns sein Wort gegeben, dass der Bau nach 4 Monaten abgeschlossen ist, was in ca. 14 Tagen wäre. Und ja, ich weiß selbst, dass die Aussage nicht von Bedeutung ist, da im Vertrag was anderes steht. Damit habe ich mich schon abgefunden. ...
Junge, Junge – früher dauerte der Hausbau ein gutes Jahr; und das aus guten Grund! Heute sind 6 Monate (auf Bodenplatte) schon sehr schnell – denke ich an alle Gewerke, die Trocknungszeiten und die kleinen Fehler, welche unweigerlich passieren.

Für uns wäre es einfach wichtig zu wissen, wie wir vorgehen sollen. Einfach dem Bauträger vertrauen, wenn dieser sagt, dass es keine Restfeuchte im kompletten Fußbodenaufbau mehr gibt, ist für uns nicht so prickelnd, da wir mittlerweile, auch durch andere Dinge, dem Bauträger gegenüber sehr skeptisch eingestellt sind. ...
Alleine schon für den eigenen Bauch einen externen Sachverständigen mit der Begutachtung des BV beauftragen?

Sollten wir auf alle Fälle nach der Austrocknung einen Sachverständigen hinzuziehen oder trifft es eigentlich immer zu, dass nach dem Einsatz eines Bautrockners die Sache in der Regel erledigt ist?
Nein, Du solltest den SV zum jetzigen Zeitpunkt hinzuziehen und wenn sich „nur“ herausstellt, dass Du Dir keine Sorgen zu machen brauchst. Du bist – Scheins – “etwas durch den Wind“; dass allein sollte Dir als Begründung schon genügen.

Und ja, dort wo wir einen Bautrockner eingesetzt haben, hat es später keine Probleme gegeben. ABER das läßt sich nicht übertragen und kann auch nicht als pauschale Aussage gewertet werden!

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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