P
posterino
Hallo liebes Forum,
wir lassen gerade unser Einfamilienhaus durch einen Bauträger bauen.
Vor drei Tagen habe ich mich auf der Baustelle umgesehen und musste mit Entsetzen feststellen, dass im gesamten EG Bautrockner aufgestellt sind und in allen Räumen der Estrich (ein bis zwei Öffnungen pro Zimmer) angebohrt und Schläuche zur Trocknung hineinverlegt wurden.
An allen Wänden (Gipsputz) habe ich, vom Boden aufsteigend, ca. 15-20 cm hoch Wasserflecken.
Unser Haus ist ohne Keller mit Bodenplatte.
Der Fußbodenaufbau ist folgendermaßen:
Bodenplatte, Schweißbahn, Dämmung (PS-Hartschaum WLG 035), Zementestrich - Fußbodenheizung einschl.
Ein Bodenbelag ist noch nicht verlegt.
Unser Bauleiter hat uns über diesen gravierenden Mangel bis zum heutigen Tag noch nicht einmal in Kenntnis gesetzt.
Auf Nachfrage per Email am gestrigen Tag habe ich auch noch keine Stellungnahme erhalten.
Unsere Hausübergabe (Ende Juni) und somit der Einzugstermin ist somit hinfällig
Meine riesengroße Bitte nun, wie soll ich vorgehen bzw. was muss ich beachten um nicht später böse Überraschungen zu erleben in Bezug auf Schimmel und andere Folgeschäden.
Fragen:
Soll ich ab sofort die Zahlungen an den Bauträger einstellen (noch offene Forderungen ca. 22.000,-Euro)
Kann ich den Strom (ca. 100 Kilowattstunden/Tag) für den Bautrockner dem Bauträger in Rechnung stellen - Zählerstände sind festgehalten
Wir haben unsere Mietwohnung bereits gekündigt und müssen nun versuchen, eine Verlängerung beim Vermieter zu erwirken. Wenn sich die Behebung der Baumängel sehr in die Länge zieht, z.B. durch Rückbau da ansonsten die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Fußboden, im Speziellen die Feuchtigkeit unter der Dämmung, zu beseitigen ist, kann ich die zusätzlichen Mietkosten vom Bauträger einfordern? Im Bauwerkvertrag steht lediglich, dass bei Verzug täglich 50 Euro von Mo-Fr gezahlt werden und max. Anspruch von 5% der Bausumme beträgt. Greift dies auch bei Verzögerungen durch einen Rechtsstreit?
Und einfach nur Hinweise, wie wir in diesem Fall vorgehen sollen. Wir haben eine kleine Tochter von 13 Monaten und möchten auf alle Fälle vermeiden, dass sie auf irgendeiner Weise vielleicht Probleme bekommt wegen Schimmel oder anderem Baupfusch.
Vielen Dank an alle, die uns hilfreiche Tipps geben können.
Bernd
wir lassen gerade unser Einfamilienhaus durch einen Bauträger bauen.
Vor drei Tagen habe ich mich auf der Baustelle umgesehen und musste mit Entsetzen feststellen, dass im gesamten EG Bautrockner aufgestellt sind und in allen Räumen der Estrich (ein bis zwei Öffnungen pro Zimmer) angebohrt und Schläuche zur Trocknung hineinverlegt wurden.
An allen Wänden (Gipsputz) habe ich, vom Boden aufsteigend, ca. 15-20 cm hoch Wasserflecken.
Unser Haus ist ohne Keller mit Bodenplatte.
Der Fußbodenaufbau ist folgendermaßen:
Bodenplatte, Schweißbahn, Dämmung (PS-Hartschaum WLG 035), Zementestrich - Fußbodenheizung einschl.
Ein Bodenbelag ist noch nicht verlegt.
Unser Bauleiter hat uns über diesen gravierenden Mangel bis zum heutigen Tag noch nicht einmal in Kenntnis gesetzt.
Auf Nachfrage per Email am gestrigen Tag habe ich auch noch keine Stellungnahme erhalten.
Unsere Hausübergabe (Ende Juni) und somit der Einzugstermin ist somit hinfällig
Meine riesengroße Bitte nun, wie soll ich vorgehen bzw. was muss ich beachten um nicht später böse Überraschungen zu erleben in Bezug auf Schimmel und andere Folgeschäden.
Fragen:
Soll ich ab sofort die Zahlungen an den Bauträger einstellen (noch offene Forderungen ca. 22.000,-Euro)
Kann ich den Strom (ca. 100 Kilowattstunden/Tag) für den Bautrockner dem Bauträger in Rechnung stellen - Zählerstände sind festgehalten
Wir haben unsere Mietwohnung bereits gekündigt und müssen nun versuchen, eine Verlängerung beim Vermieter zu erwirken. Wenn sich die Behebung der Baumängel sehr in die Länge zieht, z.B. durch Rückbau da ansonsten die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Fußboden, im Speziellen die Feuchtigkeit unter der Dämmung, zu beseitigen ist, kann ich die zusätzlichen Mietkosten vom Bauträger einfordern? Im Bauwerkvertrag steht lediglich, dass bei Verzug täglich 50 Euro von Mo-Fr gezahlt werden und max. Anspruch von 5% der Bausumme beträgt. Greift dies auch bei Verzögerungen durch einen Rechtsstreit?
Und einfach nur Hinweise, wie wir in diesem Fall vorgehen sollen. Wir haben eine kleine Tochter von 13 Monaten und möchten auf alle Fälle vermeiden, dass sie auf irgendeiner Weise vielleicht Probleme bekommt wegen Schimmel oder anderem Baupfusch.
Vielen Dank an alle, die uns hilfreiche Tipps geben können.
Bernd