ᐅ Sind Vermessungskosten verhandelbar mit dem Vermesser?
Erstellt am: 30.05.12 15:35
I
Ingo Kommen03.06.12 14:26Ich persönlich finde die geforderten 6.000 EUR definitiv zu teuer.
Frage doch einfach mal der Honorarberechnung, welche Gebührenordnung hierfür herangezogen wurde. Auf welcher Grundlage sind denn die 6.000 EUR überhaupt zusammen gekommen?
Wenn der Vermesser genug Aufträge hat wird er kaum verhandeln, sollte er jedoch nach Arbeit suchen, dann kann man mit jedem verhandeln!
Grüße
Ingo
Frage doch einfach mal der Honorarberechnung, welche Gebührenordnung hierfür herangezogen wurde. Auf welcher Grundlage sind denn die 6.000 EUR überhaupt zusammen gekommen?
Wenn der Vermesser genug Aufträge hat wird er kaum verhandeln, sollte er jedoch nach Arbeit suchen, dann kann man mit jedem verhandeln!
Grüße
Ingo
Also die Vermessung unseres Grundstückes mit knapp 800 qm hat mit vermesservollprogramm 1700 € gekostet. Das heisst er macht auch Fein und Grobabsteckung der Baugrube. Keine Ahnung, was da anders sein soll, wegen der Grundstücksteilung. Vielleicht lässt du dir das von dem Vermesser mal erklären
B
Bauexperte04.06.12 10:13Hallo,
Die Kosten der Vermessung können nur marginal verhandelt werden, da sie sich an der HOAI orientieren *müssen* und diese gilt für alle Bundesländer. Die vorgenannten Beträge kann ich nicht bewerten, gehe aber davon aus, dass zu diesen BV noch nicht alle Leistungsstufen erbracht und damit abgerechnet wurden. Im Regelfall kostet die gesamte Vermessung vom Vorabzug Lageplan bis zu Schlusseinmessung (nach Fertigstellung des BV) für ein "normal großes" Einfamilienhaus zwischen € 2.000,00 und € 3.000,00 netto; die Teilungsvermessung nochmals gute € 800,00.
Ich schlage daher vor, Du fragst Deinen Vermesser wie sich diese immense Summe zusammensetzt oder ob sich ggf.. eine nicht dazugehörige "0" in die Rechnung für die Teilungsvermessung geschlichen hat.
Freundliche Grüße
John40 schrieb:Das ist mal eine Hausnummer ....
die Vermessung zur Teilung eines Grundstückes soll ca. 6.000 Euro kosten. weiß jemand, ob man die Vermessungskosten auch verhandeln kann außerhalb der Gebührenordnung?
Die Kosten der Vermessung können nur marginal verhandelt werden, da sie sich an der HOAI orientieren *müssen* und diese gilt für alle Bundesländer. Die vorgenannten Beträge kann ich nicht bewerten, gehe aber davon aus, dass zu diesen BV noch nicht alle Leistungsstufen erbracht und damit abgerechnet wurden. Im Regelfall kostet die gesamte Vermessung vom Vorabzug Lageplan bis zu Schlusseinmessung (nach Fertigstellung des BV) für ein "normal großes" Einfamilienhaus zwischen € 2.000,00 und € 3.000,00 netto; die Teilungsvermessung nochmals gute € 800,00.
Ich schlage daher vor, Du fragst Deinen Vermesser wie sich diese immense Summe zusammensetzt oder ob sich ggf.. eine nicht dazugehörige "0" in die Rechnung für die Teilungsvermessung geschlichen hat.
Freundliche Grüße