ᐅ Schimmel in Mietwohnung: Feuchte Wand, Messwert 0,5 – Expertenrat & Vorgehen?
Erstellt am: 02.01.26 11:32
J
jessicatump02.01.26 11:32Meine Stieftochter möchte in eine Wohnung ziehen , in der wir Schimmel entdeckt haben ,- laut Vermieter nur oberflächlich wobei an der Wand deutliche Feuchtigkeit zu erkennen ist .
Ein Messgerät sagt angeblich einen Wert von 0,5 Voraus ( wir waren bei der Messung nicht dabei und sehen nur Bilder )
Ist eine Experten Meinung gefragt - wie sollte man vorgehen




Ein Messgerät sagt angeblich einen Wert von 0,5 Voraus ( wir waren bei der Messung nicht dabei und sehen nur Bilder )
Ist eine Experten Meinung gefragt - wie sollte man vorgehen
Nicht einziehen!
Sorry, aber da soll der Vermieter erst einmal seiner Schuldigkeit nachkommen und für ein gesundes Wohnklima sorgen.
Ein „nur oberflächlich“ ist nur eine Abwendung des Problems, dem er sich nicht zuständig fühlt. Es ist aber seine Sache: Seine Wohnung, seine Verpflichtung.
Sorry, aber da soll der Vermieter erst einmal seiner Schuldigkeit nachkommen und für ein gesundes Wohnklima sorgen.
Ein „nur oberflächlich“ ist nur eine Abwendung des Problems, dem er sich nicht zuständig fühlt. Es ist aber seine Sache: Seine Wohnung, seine Verpflichtung.
N
nordanney02.01.26 12:49Doofe Frage. Natürlich nicht einziehen ;-)
Was tun?
Fristlose Kündigung des MV (Baugesetzbuch 543 iVm Baugesetzbuch 569).
Alternativ Anfechtung des MV (Baugesetzbuch 123). Der Vermieter kannte den Schimmel und hat dies durch seine Aussagen bestätigt (und die Verputzerei im Keller).
Will sie drin bleiben? Dann Mietminderung 50-100% (würde einfach mit 100% rangehen, da die Wohnung so nicht bewohnbar ist). Solange ins Hotel ziehen, bis professionelle Schadenssanierung erfolgt ist ==> Kosten zu Lasten Vermieter. Mangel ist formal angezeigt?
Was tun?
Fristlose Kündigung des MV (Baugesetzbuch 543 iVm Baugesetzbuch 569).
Alternativ Anfechtung des MV (Baugesetzbuch 123). Der Vermieter kannte den Schimmel und hat dies durch seine Aussagen bestätigt (und die Verputzerei im Keller).
Will sie drin bleiben? Dann Mietminderung 50-100% (würde einfach mit 100% rangehen, da die Wohnung so nicht bewohnbar ist). Solange ins Hotel ziehen, bis professionelle Schadenssanierung erfolgt ist ==> Kosten zu Lasten Vermieter. Mangel ist formal angezeigt?
W
wiltshire02.01.26 19:05jessicatump schrieb:
Ein Messgerät sagt angeblich einen Wert von 0,5 Voraus ( wir waren bei der Messung nicht dabei und sehen nur Bilder )Das Messgerät zeigt an, dass die Wand trocken ist.Die Stelle sieht nach oberflächlichem Befall aus.
Möglicherweise stand da ein Möbelstück, hinter dem die Luft nicht gut zirkulierte.
Möglicherweise gering gedämmte Wand, deren Außenseite im Schatten oder Norden liegt.
Der Altbefall sollte leicht zu entfernen sein und dann kann man einziehen.
Möbel nicht direkt an diese Wand stellen (min 5cm Abstand), keine großflächigen Bilder an dieser Wand aufhängen um Neubildung zu vermeiden.
N
nordanney02.01.26 20:33wiltshire schrieb:
Die Stelle sieht nach oberflächlichem Befall aus.Das erste Bild ist Schwarzschimmel, der schon in tief in den Putz eingezogen ist. Weit weg von oberflächlichem Befall. Auch weit weg von "nur" falsch gestellte Möbel.wiltshire schrieb:
Möbel nicht direkt an diese Wand stellen (min 5cm Abstand), keine großflächigen Bilder an dieser Wand aufhängen um Neubildung zu vermeiden.Nach ständiger (BGH)Rechtsprechung liegt ein baulicher Mangel vor, wenn bei normaler Möblierung Schimmel entsteht. Dem entgegen sehe einige untere Instanzen es als zumutbar an, bei massiven Möbelstücke (große Wandschränke o.ä. - keine Sofas) 5-10cm Abstand zu lassen. Schimmelt es hinter einem Bild, liegt zu 100% ein baulicher Mangel vor. Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, keine Bilder aufzuhängen.Hier liegst Du ausnahmsweise mal weit daneben. Und vom Schwarzschimmel die in der ganzen Wohnung jetzt vorhandenen (und gesundheitsschädlichen) Sporen möchtet keiner von uns einatmen.
P.S. Alles immer unter der Annahme eines ordentlichen Heiz- und Lüftungsverhaltens bzw. bei Vorliegen eines Lüftungskonzeptes.
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