KfW 300 – Übernimmt die KfW auch 50% der Kosten für den Energieberater?

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B

baulaie89

Hallo zusammen,

wir bauen aktuell ein KfW-40-Haus (Neubau, also kein Sanierungsfall) und nutzen dafür das KfW-Programm 300 – Wohneigentum für Familien.

Mir ist klar, dass für den Antrag zwingend eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz eingebunden werden muss, die bzw. der die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ erstellt.
Was mir aber nicht eindeutig ist:

Werden die Kosten für den Energieberater (Fachplanung & Baubegleitung) im Rahmen des KfW 300 ebenfalls mit bis zu 50 % – wie früher bei Programm 431 – gefördert?
Oder muss man diese Kosten beim KfW 300 komplett selbst tragen?

In älteren KfW-Programmen (z. B. 431 – Baubegleitung) war ja eine 50 %-Kostenübernahme bis maximal 4.000 € möglich, aber im aktuellen Merkblatt 300 finde ich dazu keine klare Aussage.

Falls jemand schon praktische Erfahrung mit einem KfW-300-Neubau hat (z. B. mit Einbindung eines Energieberaters), wäre ich sehr dankbar für eine Rückmeldung:
  • Wurden die Kosten für Fachplanung/Baubegleitung mitgefördert?
  • Wenn ja, über welches Formular oder in welchem Teil des Antrags?
Danke euch schon mal!
Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

baulaie89

Vielen lieben Dank.

Mir geht es eher um die Frage ob die KFW 50% der Kosten für den Energieberater bezahlt?
Also entweder an den Energieberater oder an mich?
 
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nordanney

Vielen lieben Dank.

Mir geht es eher um die Frage ob die KFW 50% der Kosten für den Energieberater bezahlt?
Also entweder an den Energieberater oder an mich?
Das habe ich beantwortet und steht auch so in den Bedingungen. Energieberater und Baubegleitung sind Teil der förderfähigen Hausbaukosten. Keine separate Förderung.

Um Deine Frage aber ganz prägnant zu beantworten: Nein!
 
R

Rübe1

Und! Falls es Dir nicht klar sein sollte: Du brauchst den Energieberater insbesondere auch für die BnD.....
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2025
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