ᐅ Erdaushub neben Fundament/Unterfangung
Erstellt am: 13.09.25 19:00
Ich werfe nochmal eine Gründungsemfehlung für Bauen im Bestand in den Raum.
"Der Neubau wird bündig an eine bestehende Bebauung angeschlossen. Entsprechend DIN 4123:2011-05 sind neue Fundamente neben bestehenden Fundamenten ebenso tief wie diese zu gründen bzw. sind bestehende Fundamente bei tiefer liegender Gründungssohle entsprechend abschnittsweise mittels Betonaustauschkörpern zu unterfangen."
Daher was bereits beschrieben wurde Bauaufsicht einschalten und unverzüglich anfüllen lassen. Über Bilder freue ich mich immer besonders!
Gruß
"Der Neubau wird bündig an eine bestehende Bebauung angeschlossen. Entsprechend DIN 4123:2011-05 sind neue Fundamente neben bestehenden Fundamenten ebenso tief wie diese zu gründen bzw. sind bestehende Fundamente bei tiefer liegender Gründungssohle entsprechend abschnittsweise mittels Betonaustauschkörpern zu unterfangen."
Daher was bereits beschrieben wurde Bauaufsicht einschalten und unverzüglich anfüllen lassen. Über Bilder freue ich mich immer besonders!
Gruß
G
Gerddieter15.09.25 10:54Bis das Amt in Schwung kommt würde ich die Bauleitung vor Ort und den Bauherren schriftlich informieren, dass du ein sofortiges Einstellen der Bautätigkeit an deiner Garagenwand bis zur statischen Überprüfung erwartest.
Wie du sagst- wenn sie den Pool erst eingebracht haben können die viel erzählen was sie da gemacht und gesichert haben und ist nicht mehr einfach überprüfbar...
Wie du sagst- wenn sie den Pool erst eingebracht haben können die viel erzählen was sie da gemacht und gesichert haben und ist nicht mehr einfach überprüfbar...
tomtom79 schrieb:
Soviel ich weiß darf ein Pool nicht auf die Grundstücksgrenze,hanghaus2023 schrieb:
Meiner Meinung nach darf in der Regel in Hessen kein Pool in die Abstandsfläche gebaut werden.hanghaus2023 schrieb:
Meiner Meinung nach darf in der Regel in Hessen kein Pool in die Abstandsfläche gebaut werden. Die Hessische Bauordnung (HBO) sieht für Schwimmbecken, die als bauliche Anlagen gelten, einen Mindestabstand zur Nachbargrenze vor. Dieser Abstand beträgt meist 3 Meter, es sei denn, der Bebauungsplan oder andere Vorschriften sehen spezifische Regelungen vor.So ist das! Bauliche Anlagen (Pool) erfordern Abstandsfläche. Der Bau ist wohl verfahrensfrei (bis zu einer bestimmten Größe), dennoch gilt: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Alle Rechtsgrundlagen müssen eingehalten werden.@Cronos86 es geht hier wahrscheinlich nicht um Fundamentgründungen von einem Gebäude, sondern schlicht um einen Aushub für einen Pool, der aus Sicht der Nachbarn gut neben der Garage des TEs aufgehoben ist.
Ich würde bei Gefahr im Verzug die amtliche Polizei anrufen, die können wohl auch einen vorläufigen Baustopp erwirken, bis weiteres mit der Nachbarschaft/Bauamt geregelt ist. Denn zwar kennen sie sicherlich nicht die Landesbauordnung auswendig, noch mit verfahrensfreien Bauvorhaben aus, aber die Gefahr im Verzuge sollten auch sie abschätzen können, wenn man ihnen das laienhaft erklärt.
Somit ist man da aus der "Meckerecke" raus, und es gibt hinsichtlich der Kommunikation etwas Sicherheit.
H
hanghaus202315.09.25 13:48Ich frag mich immer warum man hier kein Bild und oder Skizze einstellt? So knapp an der Garage kann ich mir kaum bildlich vorstellen. Nach der Beschreibung müste die Garage schon abgesackt sein.
A
ajokr202515.09.25 15:46hanghaus2023 schrieb:
Nach der Beschreibung müste die Garage schon abgesackt sein.Die wird ja wohl auf mindestens drei Seiten Fundamente unter den Wänden haben. Nur eine davon hängt jetzt mehr oder weniger in der Luft. Wenn die Garagenwände aus Beton sind, halten sie sich auch noch gegenseitig. Aber in Ordnung ist das nicht.N
nordanney15.09.25 16:03ajokr2025 schrieb:
Die wird ja wohl auf mindestens drei Seiten Fundamente unter den Wänden haben.Können je nach Garagentyp auch nur zwei Streifenfundamente sein.Ähnliche Themen