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ᐅ HOAI-Leistungsphasen Statik bei Einfamilienhaus


Erstellt am: 18.03.25 15:44

L
Leiterwagen
18.03.25 15:44
Wie strikt werden bei einem Einfamilienhaus die inhaltlichen Vorgaben der HOAI-Leistungsphasen im Bereich Statik eingehalten? Und in welchem Umfang stimmt sich der Statiker typischerweise mit dem Architekten ab?

Hintergrund: Ich habe für unser Bauprojekt mehrere Angebote für die Statik vorliegen – von pauschalen Festpreisen bis hin zu einem vollständigen HOAI-Angebot (4.5k-12k Brutto). Einige Statiker haben Leistungsphase 5 für ein Einfamilienhaus als unüblich bezeichnet und von sich aus nicht erst die HOAI ins Spiel gebracht. Sie wollten lediglich einige Kerndaten wissen (Bauweise, Gründung, Geschosse, etc. eher oberflächlich) und hatten nach kurzer Zeit ein Pauschalangebot geschickt. Unser Architekt pocht aber auf Statik Leistungsphase 3/4/5 und drängt auf die Beauftragung seines bevorzugten Büros nach HOAI. Das macht mich misstrauisch, ich habe leider das Gefühl, dass er eher im Sinne des Statikers handelt und ihm einen Auftrag verschaffen möchte.

Welche Praxis ist hier gängig?
N
nordanney
18.03.25 17:59
Die Frage ist, wie "spannend" ist Euer Haus? Besondere Gründung, freitragende Decken ohne Stützen usw.
Da kann der Wunsch den Architekten schon verständlich sein. Grundstück. bei einem 08/15 Einfamilienhaus ohne Besonderheiten würde ich ihm aber den Vogel zeigen und ein Pauschalangebot annehmen.
L
Leiterwagen
18.03.25 21:28
Das Haus ist eingeschossig, offener Dachstuhl und wird in leichter Hanglage auf Stelzen gebaut. Das hatte aber keiner der Statiker als besonders schwierig erachtet. Vor allem nicht der günstigste, der schon mehrere ähnliche Projekte betreut hat.
Ich kann leider nicht einschätzen, wie das normalerweise läuft. Der Architekt übernimmt aber schon stark die Akquise für den Statiker und da einige widersprüchliche Aussagen im Raum stehen bzgl. welche LP wirklich benötigt wird und welche nicht, hätte mich Eure Meinung interessiert.
1
11ant
19.03.25 00:05
Leiterwagen schrieb:

Wie strikt werden bei einem Einfamilienhaus die inhaltlichen Vorgaben der HOAI-Leistungsphasen im Bereich Statik eingehalten? Und in welchem Umfang stimmt sich der Statiker typischerweise mit dem Architekten ab? [...] Welche Praxis ist hier gängig?
Der Statiker plant die Standsicherheit des Gebäudes und seiner Tragwerke. Er schwört - auch strafrechtlich für seine Sorgfalt einstehend - beim Barte des Propheten, das Haus werde nach seinen Berechnungen gebaut nicht einstürzen. Er verdient um so besser, je häufiger "seine" Bauwerke tatsächlich nicht einstürzen, weil seine Berufshaftpflicht dann günstiger versicherbar ist. Je besser sich Architekt und Statiker abstimmen, desto vernünftiger kann das Haus gebaut werden. Gängige Praktiken gibt es hier gleich zwei, ich bevorzuge Plan A: Architekt und Statiker pflegen einen Austausch des Lernens voneinander, der Architekt plant realistische Bauweisen, und der Statiker muß entsprechend selten "njet !" oder "uiuiau, das wird aber teuer" sagen. Der Architekt kann einschätzen, wie diffizil sein Entwurf den Kopf des Statikers zum Rauchen bringt. Plan B funktioniert so, daß sich der Statiker über erhöhte Sicherheitszuschläge gefahrlos hält: das bezahlt der Bauherr dann mit weniger lichter Raumhöhe wegen dickerer Decken wegen üppigerer Stahleinlage nebst den entsprechenden Mehrbedarfen an Beton, Stahl und dergleichen. D.h. jeder weniger eingesetzte Grips erfordert adäquaten Mehreinsatz an Material.
Leiterwagen schrieb:

Einige Statiker haben Leistungsphase 5 für ein Einfamilienhaus als unüblich bezeichnet und von sich aus nicht erst die HOAI ins Spiel gebracht. Sie wollten lediglich einige Kerndaten wissen (Bauweise, Gründung, Geschosse, etc. eher oberflächlich) und hatten nach kurzer Zeit ein Pauschalangebot geschickt. Unser Architekt pocht aber auf Statik Leistungsphase 3/4/5 und drängt auf die Beauftragung seines bevorzugten Büros nach HOAI.
Die Arbeit des Statikers erstreckt sich regelmäßig über die Leistungsphasen 3 bis 5, ob er sie nun detailliert nach Gebetbuch oder pauschal abrechnet. Natürlich gibt es auch bei Statikern Discounter, die dann in ihrer Kalkulation davon ausgehen, in der Leistungsphase 3 ibs. von einem nicht regelmäßig mit ihnen kooperierenden Architekten schwach eingebunden zu werden, und in der Leistungsphase 4 von ihm praxisferne Dimensionierungen vorgeschlagen zu bekommen, denen sie mit dem vorgenannten Plan B begegnen müssen. Unter einer Leistungsphase 5 würde ich mir detaillierte Schalungspläne bis hin zur genauen Güte der Verrödelungsdrähte für die Stahl- und Glasfasereinlagen vorstellen - insofern stimme ich zu, daß es hier beim 08/15 Einfamilienhaus regelmäßig nicht zur Neuerfindung des Rades kommt.

Bei einer Streubreite von 4,5 bis 12 k mag es schon sein, daß der "teuerste" ein erbsenzählender Akkurateur ist und Dir nicht die ganze Differenz von 7,5 k beim Material wieder sparen wird. Aber ob die Wahrheit tatsächlich in der Mitte liegt: 42 ?
Erfahrungsgesicherter Fakt ist nur: je ungeschmeidiger die Abstimmung zwischen Architekt und Statiker abläuft, desto dicker werden die Stützen und desto wahrscheinlicher wird der baubegleitende Sachverständige damit zu kämpfen haben, daß die Schonimmersos auf der Baustelle die Planeinschriebe als übertrieben ignorieren. Eine gute Kooperation ist hier nicht zuletzt auch für den Bauherrn von Vorteil.
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L
Leiterwagen
19.03.25 08:20
11ant schrieb:

Eine gute Kooperation ist hier nicht zuletzt auch für den Bauherrn von Vorteil.
Das ist das entscheidende Argument, vielen Dank (auch für den Rest der ausführlichen Antwort).
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