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ᐅ Erschließungskosten Straße zu 70% oder 90% umgelegt


Erstellt am: 24.08.24 20:47

A
Anteilseigner
24.08.24 20:47
Hallo,

im Internet liest man, dass die Gemeinde 90% der technische Erschließung, aber "nur" 70% für verkehrsmäßige Erschließung auf die Eigentümer umlegen darf.

Im Paragraph 129 Baugesetzbuch steht das aber nicht so drin... dort lese ich nur von 90%. Woher kommen die 70%? Ist das eine alte Regelung?

Vielen Dank schon mal!
Y
ypg
24.08.24 21:14
Was ist denn genau dein Problem?
A
Anteilseigner
24.08.24 21:19
ypg schrieb:

Was ist denn genau dein Problem?
Kein Problem. Die Gemeinde möchte die Kosten zu 90% umlegen. Für mich wäre es natürlich besser wenn es nur 70% wären.

Ich frage mich nur woher die Info mit 70% auf einigen Internetseiten stammt.
Y
ypg
25.08.24 10:21
Das Internet ist ja nicht Gesetz noch „nur richtig“. Da wird vieles nur abgeschrieben. In diesem Fall handelt es sich um gemeindeanhängige Beiträge, so steht „bis zu“ 90% und nicht genau 90%
1
11ant
25.08.24 20:57
Anteilseigner schrieb:

im Internet liest man, dass die Gemeinde 90% der technische Erschließung, aber "nur" 70% für verkehrsmäßige Erschließung auf die Eigentümer umlegen darf.
Das können beides keine immer gültigen Werte sein, schließlich gibt es sehr verschiedene Klassen von Straßen; an einer Anliegerstraße wird grundsätzlich deutlich mehr auf die Grundstückseigentümer / Anlieger umgelegt als an einer Bundesstraße. Von der technischen Erschließung profitiert der Anlieger fast alllein, von der verkehrsmäßigen Erschließung auch die Allgemeinheit. Ich darf auch über Deine Straße laufen, aber ich zapfe nicht Dein Wasser.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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erschließunganlieger