Hallo,
hätte da mal eine Frage zur Drainage.
Aktuell ist meine Baugrube ausgehoben (1,5-2m - das ist zu tief ich weiß) und ich bekomme eine Bodenplatte. Zur frostsicheren Gründung ist bei mir der Einbau einer Frostschutzschicht vorgesehen.
Im Bodengutachten steht dazu, das dass Planum bzw. der letzte Meter Frostschutz dauerhaft entwässert werden muss und bei nicht gewährleistetem freien Ablauf über eine Drainage zu entwässern ist.
Da ich lehmhaltigen Boden habe, steht aktuell über den ersten beiden Schotterschichten das Wasser.
Kann mir bitte jemand behilflich sein, wie das weitere vorgehen ist? Brauch ich die Drainage unbedingt und in welcher Tiefe muss die sitzen? Auf 1 Meter, wo die Frostschutzschicht beginnt? Wie führe ich diese aus? Brauch ich eine Genehmigung?
Danke schon mal…
hätte da mal eine Frage zur Drainage.
Aktuell ist meine Baugrube ausgehoben (1,5-2m - das ist zu tief ich weiß) und ich bekomme eine Bodenplatte. Zur frostsicheren Gründung ist bei mir der Einbau einer Frostschutzschicht vorgesehen.
Im Bodengutachten steht dazu, das dass Planum bzw. der letzte Meter Frostschutz dauerhaft entwässert werden muss und bei nicht gewährleistetem freien Ablauf über eine Drainage zu entwässern ist.
Da ich lehmhaltigen Boden habe, steht aktuell über den ersten beiden Schotterschichten das Wasser.
Kann mir bitte jemand behilflich sein, wie das weitere vorgehen ist? Brauch ich die Drainage unbedingt und in welcher Tiefe muss die sitzen? Auf 1 Meter, wo die Frostschutzschicht beginnt? Wie führe ich diese aus? Brauch ich eine Genehmigung?
Danke schon mal…
M
MachsSelbst30.07.24 20:23Ist sowas für einen Tiefbaufachbetrieb bzw. Bauleiter/Architekt nicht absolute Routine?
Ist doch nicht deine Aufgabe dir ne Lösung auszudenken?
Ist doch nicht deine Aufgabe dir ne Lösung auszudenken?
Kannst du nochmal schreiben ob durch den Bodengutachter Grundwasser angetroffen wurde und ein Schnitt wie das Haus später liegen wird wäre auch hilfreich.
Ich persönlich halte bei meinem derzeitigen Kenntnisstand eine Drainage für nicht erforderlich.
Aber wenn der Gutachter das fordert. Im Grunde ist das nur ein in Vlies gepacktes Drainagerohr, das dann bei 1,0 m unter Bodenplatte umlaufend mit Gefälle in den Schotter eingebaut wird.
Eine Drainage im Grundwasser ist nicht zulässig. Drainagen müssen beantragt werden und es muss geklärt sein, was mit dem Drainagewasser passiert. Eine direkte Einleitung ist aufgrund von Schwebstoffen oft nicht zulässig und erfordert eine Zisterne mit Schlammfang o.ä.
Ich persönlich halte bei meinem derzeitigen Kenntnisstand eine Drainage für nicht erforderlich.
Aber wenn der Gutachter das fordert. Im Grunde ist das nur ein in Vlies gepacktes Drainagerohr, das dann bei 1,0 m unter Bodenplatte umlaufend mit Gefälle in den Schotter eingebaut wird.
Eine Drainage im Grundwasser ist nicht zulässig. Drainagen müssen beantragt werden und es muss geklärt sein, was mit dem Drainagewasser passiert. Eine direkte Einleitung ist aufgrund von Schwebstoffen oft nicht zulässig und erfordert eine Zisterne mit Schlammfang o.ä.
Vielen Dank für die Antwort.
Anbei ist der Schnitt. Vielleicht reicht das auch schon aus. Hier ist der Grundwasserstand zu sehen. Die Ausführung ist ohne Frostschürzen, sondern mit einem frostsicheren Schotterunterbau (1,05m).
Der Gutachter meinte, das ist aktuell wie eine Badewanne und die 1,05m Schotter müssen immer trocken bleiben, deswegen die Drainaige. Habe Angst, wenn der Erdbauer sagt, braucht man nicht, dass es dann Probleme geben könnte…
Danke..

Anbei ist der Schnitt. Vielleicht reicht das auch schon aus. Hier ist der Grundwasserstand zu sehen. Die Ausführung ist ohne Frostschürzen, sondern mit einem frostsicheren Schotterunterbau (1,05m).
Der Gutachter meinte, das ist aktuell wie eine Badewanne und die 1,05m Schotter müssen immer trocken bleiben, deswegen die Drainaige. Habe Angst, wenn der Erdbauer sagt, braucht man nicht, dass es dann Probleme geben könnte…
Danke..
Ähnliche Themen