Sockelabdichtung Bodenplatte Stirnseite - Position der Abdichtung?

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S

Schischuh

Hallo zusammen, (ich weiß, dass das Forum keine rechtssichere Beratung leisten kann)

unser Haus steht. Puh. Gutachter kommt und bemängelt Sockelabdichtung der Bodenplatte (so wie am Foto ausgeführt rot und orange) - diese verstoße gegen die DIN XYZ (13967?), die Sockelabdichtung müsse entlang der grünen Linie verlaufen (direkt auf der Bodenplatte). Er konnte aber keine Klarheit schaffen, ob wir im Graubereich sind es und es trotzdem ok ist oder ob es auf keinen Fall geht. Hausbauer sagt: auch bei unserer Vorgehensweise kommt kein aufsteigendes Stauwasser an das Holzhaus heran - und weiterhin sei es viel sauberer und praktikabler umzusetzen.

Nun meine Frage: wo muss bei einem Holzständerhaus (oder bei jedem anderen Haus) die Sockelabdichtung gezogen werden: vor oder hinter der Dämmung?
Bekommen wir hiermit irgendwann ein Problem?

MfG
 

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H

Harakiri

Auf was für Ideen manche Leute kommen - natürlich gehört die Sockelabdichtung hinter der Dämmung. Mach es einfach: der Hausbauer soll dir Hersteller & Produkt für die Sockelabdichtung-System nennen, und dir ein Sockeldetail/Konstruktionszeichnung seitens Hersteller zeigen, wo seine Ausführung dargestellt ist.
 
D

dertill

wo muss bei einem Holzständerhaus (oder bei jedem anderen Haus) die Sockelabdichtung gezogen werden: vor oder hinter der Dämmung?
Stimme @Harakiri zu. Die Dämmung gehört auf die Bodenplatte bzw. vor die Bodenplatte und dann die Dämmung davor. Ist aber häufig anzutreffen, meist aber nur im Bereich der Fensterabdichtung, dass diese dann vorne auf die Dämmung geführt wird (wenn die halt schon drauf ist, wenn die Fenster rein kommen).

Im Sockelbereich wird ohnehin nur dafür geeigneter nicht kapillaraktiver Dämmstoff genutzt, daher kann die Dämmung dahinter. So wie bei dir ausgeführt kann die Abdichtung beschädigt werden bzw. wird über die Jahrzehnte durch Bewuchs und Bewegungen der Steine o.ä. beschädigt und Wasser kann eindringen.
Wie schlimm das ist, weiß der Gutachter besser, ich weiß nur, dass es anders gehört.
 
X

xMisterDx

Und dann gehört die Abdichtung im Sockel bzw. Kellerbereich auch doppel (?) und natürlich vollflächig verklebt. Da wird der Brenner wohl gerne mal nur punktweise drangehalten. Geht's dann an einem Punkt kaputt kann Wasser hinter die Dämmung laufen, bei vollflächiger Klebung geht das nicht.

Aber... Wozu bezahlt man denn einen Gutachter, wenn der nicht sagen kann, ob das schlimm und neu gehört oder nicht?
Der kann doch nicht sagen "Ist nicht fachgerecht, aber ob's wirklich neu muss, das weiß ich auch nicht." !?!
Der verkauft sich als Experte...
 
U

unitist

Was ist denn aus diesem Thema geworden? Wir haben exakt die gleiche Situation. Die Gründung ist als WU Bodenplatte durchgeführt worden, die Horizontalsperre existiert. Eine Vertikalsperre bisher jedoch nicht und soll dann von außen auf die Dämmung der Bodenplatte und dann nach oben geführt werden. Gutachter sagt dass sei äußerst unüblich und seines Wissens nach nicht zulässig. Seit ca. 3 Monaten warten wir auf Unterlagen zur bautechnischen Zulassung, die uns Bauleiter und Hausbaufirma weiter schuldig bleiben..
 
S

Schischuh

Was ist denn aus diesem Thema geworden? Wir haben exakt die gleiche Situation. Die Gründung ist als WU Bodenplatte durchgeführt worden, die Horizontalsperre existiert. Eine Vertikalsperre bisher jedoch nicht und soll dann von außen auf die Dämmung der Bodenplatte und dann nach oben geführt werden. Gutachter sagt dass sei äußerst unüblich und seines Wissens nach nicht zulässig. Seit ca. 3 Monaten warten wir auf Unterlagen zur bautechnischen Zulassung, die uns Bauleiter und Hausbaufirma weiter schuldig bleiben..
Auch in unserem Fall liegt der Ball noch beim Hausbauer...
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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