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ᐅ Versicherung für unbebautes Grundstück


Erstellt am: 27.08.23 10:05

A
Araknis
27.08.23 10:05
Horrido. Wir haben ein Grundstück in einem bestehenden Wohngebiet, auf dem ein altes Haus stand, das wir abgerissen haben. Da das Haus einen Keller hatte, haben wir nun ein ca. 1,5 m tiefes Loch mit. An einer Stelle ist bei den starken Regenfällen der letzten Woche etwas vom Rand der Grube abgerutscht und ich mache mir nun Sorgen, dass das auch woanders passieren könnte. Die geringste Entfernung zum nächsten Nachbarn bzw. dessen Garage beträgt an einer Stelle aktuell ca. 2,5 m. Kann man sowas versichern und wenn ja, mit welcher Versicherung? Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Ich habe nun mal als Beispiel in die AGB der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der HUK reingelesen:

2.2.11 Senkung von Grundstücken und Erdrutschungen
Versichert sind Schäden, die durch die Senkung eines Grundstücks oder durch eine Erdrutschung entstehen.

oder aber:

2.2.12 Umwelteinwirkung
Versichert sind Schäden durch Umwelteinwirkung. Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er verursacht wurde durch: Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

Das müsste die genannte Problematik abdecken, oder?
B
Benutzer 1001
27.08.23 10:32
Naja ein Hang beim Hausbau, muss aber auch fachgerecht hergestellt sein, also eine gewisse Böschung haben, diese muss mit einer Folie gegen Regen geschützt werden.

Hast du das so gemacht? Wenn nein wird keine Versicherung dich im Schadensfall Versichern.

Vielleicht wird sie trotzdem eine verkaufen aber wenn dem Nachbar sein Haus Schaden nimmt Grunde zum Nichtzahlen suchen.
H
hanghaus2023
27.08.23 10:36
Gefahr erkannt und nicht gebannt? Du bist als Eigentümer in der Haftung. Keine Versicherung kommt hier für eine Regulierung in Frage.
A
Araknis
27.08.23 11:25
Dass ich da was machen muss, ist klar. Werde morgen mal telefonieren. Es geht nur darum, welche Versicherung für sowas zuständig ist, falls dennoch was passiert.
H
hanghaus2023
27.08.23 11:30
Araknis schrieb:

Ich habe nun mal als Beispiel in die AGB der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der HUK reingelesen:
Du hast es doch schon raus gefunden.
Y
ypg
27.08.23 20:32
Araknis schrieb:

An einer Stelle ist bei den starken Regenfällen der letzten Woche etwas vom Rand der Grube abgerutscht
Hm, ich denke, dass man ‚Gefahr im Verzuge’ nicht versichern kann.
Da hättest Du vor dem Abriss mehr Chancen gehabt.
Und auch, wenn Du die Versicherung abschließen kannst, weil der Versicherer nun mal Geld verdienen will, so wird er einen zeitlich nahen Schaden überprüfen.
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