ᐅ Dachhälfte entwässert nicht - Nachbesserung nicht möglich - Optionen?
Erstellt am: 08.02.23 11:39
A
allstar83A
allstar8308.02.23 11:39Hallo zusammen,
leider ist uns am Ende vom Hausbau eine unschöne Sache aufgefallen. Die rechte Dachhälfte entwässert nicht wie vorgesehen auf dem Entwässerungsplan über die Zisterne sondern direkt in den Abwasserschacht welcher ca. 2m davor liegt.
Der GU war da und Aussage des Baggerfahrers war wohl dass die auf Grund zur Grenze/Fundamenten zum Nachbarn damals nicht tiefer graben konnte. Scheinbar reichte wohl die Neigung der Entwässerung nicht bis zur Zisterne daher.
Persönlich stört mich das nun echt weil wir ja eine teure Zisterne eingebaut haben, ein großes Dach haben und das Regenwasser halt im Garten gut gebrauchen können.
Der Bauleiter prüft nun die Höhen explizit nochmals - aber ich bin mir nicht sicher ob es doch klappen könnte.
-->Meine Frage ist jedoch welche Ansprüche/welchen Betrag wir geltend machen können falls dies nicht mehr behoben werden kann?
u.a. durch
Bisher wurden alle Mängel anstandslos vom GU behoben und ich strebe weiterhin auch in der Phase der Gewährleistung eine partnerschaftliche Beziehung mit dem GU an.
Dankeschön
leider ist uns am Ende vom Hausbau eine unschöne Sache aufgefallen. Die rechte Dachhälfte entwässert nicht wie vorgesehen auf dem Entwässerungsplan über die Zisterne sondern direkt in den Abwasserschacht welcher ca. 2m davor liegt.
Der GU war da und Aussage des Baggerfahrers war wohl dass die auf Grund zur Grenze/Fundamenten zum Nachbarn damals nicht tiefer graben konnte. Scheinbar reichte wohl die Neigung der Entwässerung nicht bis zur Zisterne daher.
Persönlich stört mich das nun echt weil wir ja eine teure Zisterne eingebaut haben, ein großes Dach haben und das Regenwasser halt im Garten gut gebrauchen können.
Der Bauleiter prüft nun die Höhen explizit nochmals - aber ich bin mir nicht sicher ob es doch klappen könnte.
-->Meine Frage ist jedoch welche Ansprüche/welchen Betrag wir geltend machen können falls dies nicht mehr behoben werden kann?
u.a. durch
- Entgangenes Regenwasser (ich habe ein Bewässerungssystem verbaut)
- Höhere Entwässerungsgebühren durch Ableitung direkt in Kanal statt über Zisterne
- etc.
Bisher wurden alle Mängel anstandslos vom GU behoben und ich strebe weiterhin auch in der Phase der Gewährleistung eine partnerschaftliche Beziehung mit dem GU an.
Dankeschön
W
WilderSueden08.02.23 11:44Was konnte nicht tiefer gegraben werden? Die Zisterne?
A
allstar8308.02.23 11:48WilderSueden schrieb:
Was konnte nicht tiefer gegraben werden? Die Zisterne?Ja. So die erste Aussage. Aber die wird auch nicht mehr tiefer gesetzt werden können...W
WilderSueden08.02.23 11:51Ja, da ist erst einmal wenig zu machen. Grundsätzlich lässt sich Wasser ja recht einfach mit Pumpen wieder nach oben befördern, da würde ich jetzt spontan vorschlagen eine kleine Plastikzisterne mit automatischer Pumpe zu vergraben, die dann das Wasser in die große Zisterne pumpt. Ist zwar teurer als gleich richtig machen und planen, aber nicht dein Problem
Wie weit ist denn die Strecke vom Fallrohr bis zur Zisterne?
Da wäre mal eine Skizze im Schnitt mit Höhenangaben und Entfernungen hilfreich.
Wenn jetzt eh schon der Anschluss zum Kanal existiert, könnte man ja auch die Leitung zur Zisterne einfach nicht-frostfrei verlegen und den Anschluss an Kanal als Sicherheitsüberlauf konzipieren.
Da wäre mal eine Skizze im Schnitt mit Höhenangaben und Entfernungen hilfreich.
Wenn jetzt eh schon der Anschluss zum Kanal existiert, könnte man ja auch die Leitung zur Zisterne einfach nicht-frostfrei verlegen und den Anschluss an Kanal als Sicherheitsüberlauf konzipieren.
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allstar8308.02.23 12:08Danke für die Antworten. Wir werden mit Bauleiter zusammen es nochmals prüfen.
Meine Frage geht jedoch in die Richtung wenn es nicht mehr sinnvoll machbar ist technisch.
Welchen Betrag könnte ich da geltend machen. Z.B. die veränderten Wassergebühren über 30 Jahre? Das entgangene Regenwasser per Jahr im Durchschnitt etc.
Meine Frage geht jedoch in die Richtung wenn es nicht mehr sinnvoll machbar ist technisch.
Welchen Betrag könnte ich da geltend machen. Z.B. die veränderten Wassergebühren über 30 Jahre? Das entgangene Regenwasser per Jahr im Durchschnitt etc.
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