ᐅ Gehwegüberfahrt nötig wenn kein Gehweg vorhanden (in Bln)?
Erstellt am: 27.01.23 00:34
T
Tolentino27.01.23 00:34Moin,
habe heute eine interessante Stellungnahme von einem Pflasterer bekommen der zur Besichtigung da war.
Der sagte, unsere Zufahrt hat ein Problem, da dort ein Baum ist. Man komme zwar mit einem PKW vorbei, aber man müsse Grundstückszufahrten befestigen und wenn man das täte würde man im Wurzelbereich des Baumes arbeiten müssen. Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamts bzw. Tiefbauamtes nötig.
Ich hatte davon noch nicht gehört und in der Nachbarschaft gibt es zig Zufahrten, die genau bis zu Grundstücksgrenze gepflastert sind und dann nur verdichtet.
Beim googeln stieß ich auf folgenden Text auf den Amtsseiten:
Nun ist bei uns aber gar kein Gehweg. Gilt das trotzdem? Also gilt einfach alles, was nicht eindeutig Straße ist (z.B. nicht gepflastert) als nicht überfahrbahrer Straßenbestandteil?
Wie ist das bei euch?
habe heute eine interessante Stellungnahme von einem Pflasterer bekommen der zur Besichtigung da war.
Der sagte, unsere Zufahrt hat ein Problem, da dort ein Baum ist. Man komme zwar mit einem PKW vorbei, aber man müsse Grundstückszufahrten befestigen und wenn man das täte würde man im Wurzelbereich des Baumes arbeiten müssen. Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamts bzw. Tiefbauamtes nötig.
Ich hatte davon noch nicht gehört und in der Nachbarschaft gibt es zig Zufahrten, die genau bis zu Grundstücksgrenze gepflastert sind und dann nur verdichtet.
Beim googeln stieß ich auf folgenden Text auf den Amtsseiten:
Berliner Straßengesetz
(BerlStrG)
Vom 13. Juli 1999
§ 9
Gehwegüberfahrten
(1) Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.
Nun ist bei uns aber gar kein Gehweg. Gilt das trotzdem? Also gilt einfach alles, was nicht eindeutig Straße ist (z.B. nicht gepflastert) als nicht überfahrbahrer Straßenbestandteil?
Wie ist das bei euch?
K
K a t j a27.01.23 06:29Deine Frage ist verwirrend. Es geht imho darum, dass Du nicht die Wurzeln des Baumes beschädigen darfst. Also darfst Du Rings um den Stamm nicht baggern, verdichten oder pflastern, da der sonst eingeht. Den entsprechenden Passus mit Abstandsregeln würde ich zuerst in Eurer Baumschutzsatzung suchen und nicht beim Nachbarn.
T
Tolentino27.01.23 09:09Nein, darum geht es nicht vorragig, denn das ist klar. Wir wollen den Baum ja in Ruhe lassen.
Es geht darum, dass man lt. Straßengesetz eine befestigte "Gehwegüberfahrt" benötigt um von der Straße auf sein Grundstück zu kommen. Wenn wir da befestigen müssen, müssen wir an den Baum, müssen wir dann also die Arbeiten und u.U. Fällung beantragen. Das kann vielleicht gegen Ausgleichszahlungen etc. genehmigt werden. Aber eigentlich wollen wir das nicht und es wird teuer.
Deswegen die Frage. Braucht man (dem Gesetze nach) eine Gehwegüberfahrt, auch wenn es keinen Gehweg gibt. Hat damit jemand schon Erfahrungen?
Das Verhalten der Nachbarn die ja auch schon 30 Jahre oder länger da leben ersetzt zwar kein(e) Verordnung oder Gesetz ist aber ein Indiz dafür wie die Ämter vor Ort ebendiese auslegen oder durchsetzen.
Es geht darum, dass man lt. Straßengesetz eine befestigte "Gehwegüberfahrt" benötigt um von der Straße auf sein Grundstück zu kommen. Wenn wir da befestigen müssen, müssen wir an den Baum, müssen wir dann also die Arbeiten und u.U. Fällung beantragen. Das kann vielleicht gegen Ausgleichszahlungen etc. genehmigt werden. Aber eigentlich wollen wir das nicht und es wird teuer.
Deswegen die Frage. Braucht man (dem Gesetze nach) eine Gehwegüberfahrt, auch wenn es keinen Gehweg gibt. Hat damit jemand schon Erfahrungen?
Das Verhalten der Nachbarn die ja auch schon 30 Jahre oder länger da leben ersetzt zwar kein(e) Verordnung oder Gesetz ist aber ein Indiz dafür wie die Ämter vor Ort ebendiese auslegen oder durchsetzen.
K
K a t j a27.01.23 10:20Ist die Zufahrt nötig, um einen Löschangriff der Feuerwehr zu gewährleisten? Wenn ja, ist es bei den Nachbarn evtl. anders, da diese direkt an der Straße liegen?
Im Einzelfall kann es bei Dir anders sein, als nebenan, wenn es um Leben und Tod geht.
Im Einzelfall kann es bei Dir anders sein, als nebenan, wenn es um Leben und Tod geht.
Tolentino schrieb:
Deswegen die Frage. Braucht man (dem Gesetze nach) eine Gehwegüberfahrt, auch wenn es keinen Gehweg gibt. Hat damit jemand schon Erfahrungen?
Das Verhalten der Nachbarn die ja auch schon 30 Jahre oder länger da leben ersetzt zwar kein(e) Verordnung oder Gesetz ist aber ein Indiz dafür wie die Ämter vor Ort ebendiese auslegen oder durchsetzen.Wie alt ist denn die Verordnung, wer hat erst danach gebaut, und was galt davor ?Ich würde da auf jeden Fall keine schlafenden Hunde wecken. Eine "Überfahrt" kann auch aus Spuren bestehen, da muß nichts vollflächig angelegt werden, und im übrigen sehe ich auch eine wassergebundene Wegedecke als "befestigt" an. Mach´ Dich nicht verrückt.
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