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ᐅ Haftung Neubau Eigentumswohnung


Erstellt am: 28.11.22 19:18

N
nina1983
28.11.22 19:18
Hallo,

Meine Eltern haben vor einem Jahr eine Wohnung in einem großen Neubauprojekt (es entstehen 70 neue Wohnungen) gekauft. Im Rohbauzustand haben sie um eine Klimaanlage gebeten, die zuständige Mitarbeiterin hat den Klimaanlagenbauer beauftragt. Wir haben regelmäßig nach der Wohnung geschaut und uns sind schon frühzeitig die Klimaanlagenleitungen aufgefallen, die im Schlafraum verlegt wurden (siehe Fotos), von Anfang an haben wir gesagt, dass dies nicht so bleiben kann, bei der ersten Abnahme wurde uns schließlich mitgeteilt, das wäre unser Problem.

Mein Vater hatte mittlerweile telefonischen Kontakt zum Klimaanlagenbauer, dieser wollte die Leitungen von außen verlegen und dies hatte wohl der erste Bauleiter auch so genehmigt und die Leitungen wurden außen an der Fassade verlegt, wenig später gab es allerdings einen neuen Bauleiter, der den Rückbau forderte. Die Kosten, die dann dem Bauunternehmen entstanden sind, haben sie vom Klimaanlagenbauer gefordert, von meinen Eltern fordern sie noch weitere 1000 eur für den Rückbau. Ich bin aber der Meinung, dass es nicht rechtens ist, könnt ihr mir weiterhelfen? Die offizielle Übergabe der Eigentumswohnung soll am 14.12. sein.

Innenraum einer Baustelle: Kabelkanäle entlang der Decke, lose Kabel; Fenster mit Frostglas.


Ecke eines Zimmers mit freiliegenden Kabeln entlang der Decke und einer Glastür mit milchigem Muster


Eckwand mit mehreren Kabelbündeln und lose Kabeln an Decke und Wand.
Y
ypg
28.11.22 23:09
Was rechtens ist, steht in den Verkaufs- und Bestellunterlagen Deiner Eltern (was wurde bestellt? Welche Folgearbeiten werden von wem durchgeführt?) Und ist bei einem Rechtsanwalt zu erfragen.
Keine Ahnung, warum er das so und so ausgeführt hat. Aber waagerecht schlitzen für diese Kabel wäre ja nicht in Frage gekommen. Aussenverlegung kann die WEG (alle Eigentümer) was gegensprechen. Insofern mag es tatsächlich so sein, dass jetzt noch ein Trockenbauer oder Maler ran muss, um die Kabel zu verkleiden. So etwas sollte kommuniziert werden, wer das dann in Auftrag gibt.
Die Handwerker und Unternehmer mögen halt bei 70 Wohnungen ungern Sonderwünsche. Die machen nur Arbeit und Ärger.
S
Stefan001
29.11.22 09:33
Klären solltest du, welcher Bauleiter wann welche Aussage getroffen hat und ob und wie das schriftlich erfolgt ist. Dann musst du klären, welche Ausführung zwischen deinen Eltern und dem Klimaanlagenbauer vereinbart wurde.
Und dann könnte man aufbröseln, wer hier was zu tragen hat.

Ich könnte mir hier mehrere Probleme vorstellen:
1. Habt ihr im Angebot nicht festgelegt, wie/wo die Leitungen zu verlegen sind.
2. Mag der erste Bauleiter entgegen seiner Verantwortlichkeit dem Ganzen zugestimmt haben.
H
HilfeHilfe
30.11.22 05:47
habt ihr es schriftlich ? Falls nein , eher pech gehabt. Dann muss man nur über die Ausführung sprechen. So sieht es mies aus
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