ᐅ Höhe der Grundschuld in Abteilung III
Erstellt am: 02.09.22 13:07
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BackSteinGotik02.09.22 13:07Beim Lesen eines Grundbuch-Auszugs eines älteren Hauses frage ich mich gerade, wie die eingetragene Höhe für die Grundschuld zustande kommt. Entspricht sie immer 1:1 der Höhe des Darlehens, dass aufgenommen wurde? Also, z.B. eine erste Grundschuld für den Kauf des Grundstücks, und eine zweite, höhere Grundschuld für den größeren Kredit für den Bau des Hauses, welchen die erste Grundschuld nicht absichern kann?
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.
S
SaniererNRW12302.09.22 13:20BackSteinGotik schrieb:
Entspricht sie immer 1:1 der Höhe des Darlehens, dass aufgenommen wurde?In der Regel ja.BackSteinGotik schrieb:
Also, z.B. eine erste Grundschuld für den Kauf des Grundstücks, und eine zweite, höhere Grundschuld für den größeren Kredit für den Bau des Hauses, welchen die erste Grundschuld nicht absichern kann?Das ist völlig offen, was wofür verwendet wurde. Erste Grundschuld für Haus und Grundstück, zweite Grundschuld für den Benz kann auch sein.BackSteinGotik schrieb:
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.Und was hilft Dir das?Ähnliche Themen