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ᐅ Neubau noch immer nicht beendet


Erstellt am: 17.05.08 13:31

S
sunnybelle
17.05.08 13:31
Hallo
Bin neu hier und hoffe auf nützliche Antworten.
Meine Eltern sind diesen Monat in eine neue Wohnung gezogen. Wie alle eingezogenen Parteien, bezahlen sie seit dem 1. Mai die volle Miete, obschon Bauverzug herrscht!. Elektriker mussten noch kommen, Maurer und bis auf Weiteres sind immer noch Gerüste um den ganzen Wohnblock. Der Haupteingang ist noch nicht fertig (alte Menschen, Kiwa oder Rollstuhlgänger haben keine Chance in das Gebäude zu gelangen). Kleinere Dinge wie Klingel-Namen die fehlen (Klingeln geht hier nach dem Prinzip: lass Dich überraschen) - keine Instruktionen zu den Geräten (in und ausserhalb Wohnung, zB. Waschmaschine, Backofen usw) sind zwar nicht überaus problematisch, trotzdem finde ich, dass das alles ein Vertragsbruch ist und deshalb den Mietern eine Mietzinsreduktion für den ersten (evtl. sogar 2.?) Monat erhoben werden sollte.
Wir sind leider in keinem Mietverband - deshalb wende ich mich mal an euch - was meint ihr dazu?
LG
sunnybelle
W
wabe
20.05.08 23:50
Was nicht fertig ist, kann nicht bezogen werden und da kann wohl keine Miete verlangt werden. Wenn man trotzdem eingezogen ist, ist zumindest eine deutliche Mietminderung bis zur korrekten Nutzung möglich
S
sunnybelle
21.05.08 08:31
Danke Wabe!
Das perfide ist ja, dass die meisten Bewohner ihre alte Wohnung auf diesen Zeitpunkt gekündigt haben und somit auch räumen mussten - deshalb sind wirklich fast alle Parteien auf den versprochenen Einzugstermin in das unfertige Haus gezogen.
Somit dürften also alle Parteien einen Mietzinsreduktion einfordern.
Mich erstaunt sowieso, wie knapp so ein Erstbezug "geplant" wird (das liebe Geld:rolleyes 🙂. Als ich vor Jahren in einen Neubau einzog, geschah dies erst drei Monate nach Baufertigung. Damals gab man uns den plausiblen Grund an, dass die Wohnungen erst trocknen müssen.
H
Hausbau
21.05.08 12:09
termingerecht bauen

guten tag

ich kenne leute, die an der goldküste am zürichsee ein top-mehrfamilienhaus gebaut haben. die hatten die alte wohnung auch gekündigt um dann in das neue haus einzuziehen. dieses war aber noch nicht termingerecht fertig. noch nicht gestrichen, Bodenbeläge teilweise noch nicht fertig, vorplatz noch kaum was gemacht etc. etc.

diese leute gingen dann für 2 monate in ihre ferien-wohnung ins tessin und buchten ganz nebenbei ein gleichwertiges hotelzimmer wie die wohnung die sie hätte beziehen wollen - also ein 5-sterne hotel - für den gesamten zeitraum der bauverzögerung!

da kamen also schätzungsweise mehrere zehntausend franken fürs hotel zusammen, welches sie eigentlich nicht mal nutzten. über ihren Anwalt haben sie die kosten auf den Architekten abgewälzt, welcher für die termingerechte erstellung des hauses verantwortlich ist. - dieser hat diese kosten dann wohl wiederum auf die für die verzögerung verantwortlichen handwerker abgewälzt...

grüsse
S
sunnybelle
21.05.08 12:34
Wenn man bedenkt, dass damit die nervliche Belastung (wohin mit den Möbeln? Was wenn man nicht einfach Ferien machen kann...) nicht werden können...
Aber echt: interessiert mich wirklich, ob es in der Schweiz dafür eine feste Bestimmung gibt - nur weil Architekt zu doof war um Bauverzug durch verschiedene Faktoren miteinzuberechnen. Oder muss man da wirklich erst den mühsamen Weg mit Anwälten (die man nicht einfach so hat) auf sich nehmen?
Übrigens: Was soll man denn als Mieter davon halten, wenn der Termin noch nicht eingehalten werden konnte - wie sieht es dann sonst mit der Verantwortung (zB. Sicherheit) aus... 😎
H
Hausbau
21.05.08 12:50
hausbau konventionalstrafen
sunnybelle schrieb:
Wenn man bedenkt, dass damit die nervliche Belastung (wohin mit den Möbeln? Was wenn man nicht einfach Ferien machen kann...) nicht werden können...
Aber echt: interessiert mich wirklich, ob es in der Schweiz dafür eine feste Bestimmung gibt - nur weil Architekt zu doof war um Bauverzug durch verschiedene Faktoren miteinzuberechnen. Oder muss man da wirklich erst den mühsamen Weg mit Anwälten (die man nicht einfach so hat) auf sich nehmen?
Übrigens: Was soll man denn als Mieter davon halten, wenn der Termin noch nicht eingehalten werden konnte - wie sieht es dann sonst mit der Verantwortung (zB. Sicherheit) aus... 😎


also bei neubauten werden was ich weiss sogenannte "konventionalstrafen" in die arbeitsverträge eingebunden. diese sind in der regel auch abschreckend hoch.
wohnungmietebauverzug