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Heimi23198611.06.22 23:48Also ich würde streng genommen dafür haften wenn ich ihm rate den Rohrunterbrecher einzubauen, und er es nicht tut?
Du haftest für jegliche Schäden, die durch eine unfachgemäße Installation entstehen. Da du Laie bist ist die gesamte Installation unfachgemäß egal ob du technisch alles richtig gemacht hast. Der Rohrunterbrecher ist da wahrscheinlich nicht mal das größte Problem.
Außerdem machst du dich strafbar (Schwarzarbeit). Was der Verstoß gegen Meisterpflicht und Arbeiten am Trinkwassernetz formal für ein Vergehen ist weiß ich nicht.
Übrigens bin ich auch juristisch gesehen Laie und mein Aussagen sind theoretischer Natur und sind keine Rechtsberatung ... :p
Außerdem machst du dich strafbar (Schwarzarbeit). Was der Verstoß gegen Meisterpflicht und Arbeiten am Trinkwassernetz formal für ein Vergehen ist weiß ich nicht.
Übrigens bin ich auch juristisch gesehen Laie und mein Aussagen sind theoretischer Natur und sind keine Rechtsberatung ... :p
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Heimi23198612.06.22 00:05Okay hab's verstanden.
Anderer Fall. Das interessiert mich jetzt
Wenn ich jetzt. Z.b einen Meister Betrieb hätte und ich würde als Fachmann auftreten. Und hätte dem Kunden dazu geraten einen Rohrunterbrecher einzubauen, er möchte das aber nicht (aus optischen Gründen) wie würde sich das abspielen?
Anderer Fall. Das interessiert mich jetzt
Wenn ich jetzt. Z.b einen Meister Betrieb hätte und ich würde als Fachmann auftreten. Und hätte dem Kunden dazu geraten einen Rohrunterbrecher einzubauen, er möchte das aber nicht (aus optischen Gründen) wie würde sich das abspielen?
Du würdest als findiger Sanimeister natürlich eine nicht sichtbare Variante ermöglichen, für 30-50% Aufpreis.
Oder würdest die unfachgemäße Ausführung und damit weitere Zusammenarbeit ablehnen. Mit schriftlichen Hinweis, dass du den Kunden über die ausstehenden, aber fachgemäß nötigen Arbeiten belehrt hast. Das müsste er dann bestenfalls gegenzeichnen.
Oder du machst es einfach so und weißt, dass da niemals was passieren wird.
Oder würdest die unfachgemäße Ausführung und damit weitere Zusammenarbeit ablehnen. Mit schriftlichen Hinweis, dass du den Kunden über die ausstehenden, aber fachgemäß nötigen Arbeiten belehrt hast. Das müsste er dann bestenfalls gegenzeichnen.
Oder du machst es einfach so und weißt, dass da niemals was passieren wird.
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Heimi23198612.06.22 00:21Übel.. naja ich hoffe das nie was passiert, mein Gewissen ist halt zu stark.
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