Flächen zur Ermittlung der Geschosszahl Niedersächsische Bauordnung

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J

Jann St

Guten Abend,

jetzt brauche ich einmal einen bauplanerischen Rat.
Für unser Grundstück werden Traufhöhe (4,75m) und Anzahl der Vollgeschosse (1) festgeschrieben.
Stadtvilla wie geplant fällt damit flach.

Jetzt plane ich ein Haus in Stadthausoptik aber habe Probleme das oberste Vollgeschoss zu umgehen.
Daher die Frage:

Welche Flächen werden bei der Niedersächsische Bauordnung miteinander verglichen? Im Obergeschoss ist es die Fläche die sich unter der fiktiven 2,20m Linie ergibt. Das verstehe ich als Bruttofläche ohne Abzug von Wänden. Da meine Außenwand an den Seiten kleiner als 2,20 m ist erübrigt sich hier die Frage ob ich "ganz außen" messe - am Giebel jedoch frage ich mich schon, messe ich Innenkante oder Außenkante MW?
Der Bezug um EG erfolgt zur Grundfläche - Demnach doch die Fläche Außenkante Bauwerk aber ohne Abzug von Wänden, oder?

Wenn ich die Brutto-Geschossfläche ansetze, komme ich nicht auf das gewünschte Ziel ;)
 
11ant

11ant

Für unser Grundstück werden Traufhöhe (4,75m) und Anzahl der Vollgeschosse (1) festgeschrieben.
Stadtvilla wie geplant fällt damit flach.
Das sehe ich nicht unbedingt so, zuweilen werden da an beiden Traufseiten rückspringende Staffelgeschosse für möglich gehalten.
Welche Flächen werden bei der Niedersächsische Bauordnung miteinander verglichen? Im Obergeschoss ist es die Fläche die sich unter der fiktiven 2,20m Linie ergibt. Das verstehe ich als Bruttofläche ohne Abzug von Wänden. Da meine Außenwand an den Seiten kleiner als 2,20 m ist erübrigt sich hier die Frage ob ich "ganz außen" messe - am Giebel jedoch frage ich mich schon, messe ich Innenkante oder Außenkante MW?
Der Bezug um EG erfolgt zur Grundfläche - Demnach doch die Fläche Außenkante Bauwerk aber ohne Abzug von Wänden, oder?
Meines Wissens werden die Umfassungswände jeweils mitgerechnet, allerdings mit einer fiktiven 0 cm starken Außenwand - Du brauchst also keine fiktiven 11,5 cm Drempelwände einzuziehen - auf der 220-cm-Höhenlinie.
 
Y

ypg

die sich unter der fiktiven 2,20m Linie ergibt.
zur VGigkeit ist diese Fläche egal. Es gilt, was im Verhältnis ü 2,20 zum EG hat. 2/3 zur…
Okay und im Eg zählt dann das Außenmaß?
… Grundfläche! Nicht Wohnfläche. Das wäre dann Außenmaß, ja.
Aber Achtung: Du wirst oben außen bei ca. 1,75 kommen… wenn Euch nicht sogar die BoPls noch mehr an Höhe nimmt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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