Umwidmung Einfamilienhaus zu Drei-FH, Bestandsschutz? Dachdämmung?

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Eugen Dampf

Frage an die Bau- und Energieeinsparverordnung-Spezialisten.

Ein Haus ist aktuell ein Zweifamilienhaus (also rechtlich ein Einfamilienhaus). Es besteht aus EG, OG und DG. Es ist jedoch in jedem Geschoss eine eigene Wohnung eingebaut. 1985 wurde das DG als eigene Wohnung ausgebaut. Dies war nie ein Problem, da das ganze Haus von einer Familie bewohnt wurde. Genehmigt wurde das nie. Laut aktuelle Aussage des Bauamtes ist dies jedoch kein Problem.

Ich würde es gerne umwidmen zum Dreifamilienhaus, anschließend in Wohneigentum Aufteilen und die Wohnungen einzeln verkaufen.

Das ist soweit schon grob abgeklärt mit der Gemeinde und wäre kein Problem. Stellplätze lassen sich realisieren. Wohnungen sind über gemeinsames Treppenhaus begehbar, nur neue Wohnungstüren müssen rein.

Jetzt kommt der Knackpunkt. Das DG wurde ja 1985 ausgebaut. Es wurde damals einfach Steinwolle als Zwischensparrendämmung eingebracht und eine Zwischendecke gezogen, welche großteils mit Steinwolle ausgestopft wurde. Es gibt also eine Luke zu einem Dachspitz. Die ist nicht gedämmt. Natürlich wurden damals keinerlei Vorschriften beachtet. Es entspricht mit sicherheit nicht dem aktuellen Energie-Standard. Die Dämmung ist teilweise nur 12 cm dick.

Wenn ich nun eine Genehmigung als 3-Familienhaus vornehmen lasse, muss ich dann das Haus energetisch auf den aktuell gesetzlichen Stand bringen? Also muss die Dachdämmung dann den derzeit geltenden Normen entsprechen?
Wenn ja, dann muss ich das ganze Dachgeschoss eigentlich entkernen.

Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und kann dazu vorab etwas sagen. Oder wer könnte dazu eine rechtssichere Aussage treffen?
Mit einem entfernt bekannten Energieberater habe ich mal kurz telefoniert. Der war leider sehr kurz angebunden, hat nur gemeint, da müsste der Bestandsschutz greifen und man müsste nichts ändern.

Danke euch schon mal

Gruß
Eugen
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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