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ᐅ Verständnis Gewährleistung 30 Jahre Grundkonstruktion, Rest 5 Jahre


Erstellt am: 13.10.21 19:01

L
lesmue79
13.10.21 19:01
Wie ist diese Kombination eigentlich zu bewerten? Für mich heißt Grundkonstruktion quasi alles Massives was irgendwie mit Statik zu tun hat also quasi das Wand Innenleben, Dachstuhl, Fliesen und Co. also die Innenhaut des Hauses. Auf den Rest Fassade, Einbauteile, Elektrik usw. dann halt max. die 5 Jahre.

Aber kommt es da nicht zu einer Schnittstelle die nicht passt? Wenn mir jetzt zb. beim Holz-Ständer-Haus nach 8 Jahren die Fassade durchgegegammelt ist und deswegen die Holzkonstruktion darunter verschimmelt, gelten dann trotzdem die 30 Jahre oder ist man trotzdem gelackmeiert?

Es geht einfach nur ums Verständnis aber ich denke mal ein findiger Haushersteller wird doch da trotzdem aufgrund der Überschneidungen von 5 Jahren und 30 Jahren immer ein Schlupfloch finden sobald die 5 Jahre erstmal vorbei sind?
R
Rumbi441
14.10.21 09:52
auf was willst du hinaus?
Häuser stehen bei Pflege schon etwas länger.
Wenn in 29,5 Jahren dein gebautes Haus spontan in sich zusammenfällt, dann musst du erstmal in deinen Unterlagen nachschauen welches Gewerk dafür verantwortlich war, ob es die noch überhaupt gibt und dann ein Gutachten machen, dass beweist die sind schuld. In deren Gutachten wird aber drinstehen, dass du schuld bist.

Deine Fassade gammelt bei unsachmässiger Ausführung schon nach dem ersten Regen weil Wasser ja irgendwo reinkommt und steht.
H
hampshire
14.10.21 11:43
lesmue79 schrieb:

Aber kommt es da nicht zu einer Schnittstelle die nicht passt? Wenn mir jetzt zb. beim Holz-Ständer-Haus nach 8 Jahren die Fassade durchgegegammelt ist und deswegen die Holzkonstruktion darunter verschimmelt, gelten dann trotzdem die 30 Jahre oder ist man trotzdem gelackmeiert?
Klar kommt es immer wieder zu Uneindeutigkeiten und die Möglichkeit unterschiedlicher Mängel übersteigt das klar Regelbare. In kaum einem Land sind Verbraucher besser geschützt als bei uns und dennoch machen wit uns einfach immer weiter Sorgen. Steig da einfach aus und geniesse das Leben in Deinem Haus und wenn etwas auftritt kannst Du Dich dann darum kümmern. Vielleicht hast Du dann Pech und musst ungeplant Geld aufwenden. Ist ja kein Grund sich jetzt schon verrückt zu machen. Wirklich gelackmeiert bist Du, wenn Du Dein Haus vor Sorge um Eventualitäten nicht geniessen kannst. Der Schutz passt schon, auch wenn er Lücken hat.
L
lesmue79
14.10.21 12:27
Ich wollte auf nichts bestimmtes hinaus ich habe mich halt nur gewundert. Bei diversen Haushersteller wird zum Beispiel ein Mords-Gedönse um den Sockel-Spritzschutz gemacht, damit die Fassade nicht weggammelt von wegen 30 cm Breit mindestens 15 cm drunter bleiben und nur ne bestimmte Sorte Kies oder irgendwelche Gitter statt Kies.

Was nützt es mir wenn ich mir aufgrund der ganze Vorgaben (meiner Meinung nach) die Optik außenrum versaue, um nen normgerechten Spritzschutz zu haben. Im Winter aber aufgrund von der Windreichen Gegend wo man lebt der Schnee sich trotzdem 20 cm hoch an der Fassade staut bis er weggetaut ist.

Oder statt Kies diese Gitter die haben doch keine so große Maschenweite, so das dort irgendwann auch der Schnee drauf liegen bleibt und sich auftürmt, bevor er wegtaut.

Glaub kaum das da einer mit ner Schneeschaufel ums Haus rennt und die Fassade freischaufelt. Und wenn dann 5 Jahre vorbei sind sagt der Haushersteller trotz normgerechten aber kagg hässlicher Ausführung Pech gehabt, Gewährleistung ist vorbei.
R
Rumbi441
14.10.21 12:44
ich verstehe immer noch nicht auf was du hinauswillst. hast du angst vor dem haus oder das ein Hersteller was falsch baut?
H
hampshire
14.10.21 12:53
Normen sind nicht dazu da das Denken auszuschalten. Wenn eine Norm aufgrund der Lage und Eigenheit des Baus nicht reicht, denkt man sich eine andere Lösung aus. Auch zum normierten Spritzschutz gibt es funktionierende Alternativen. Ein Errichter wird sicher nicht auf Kundenwunsch seine Gewährleistungskalkulation gefährden. Lösungen können im Gespräch gefunden werden - je nach dem wie sehr die Kalkulation und die Arbeitsprozesse des Errichters von einer Einhaltung von Standards abhängen.
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