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ᐅ Einzelraumthermostate nach Energieeinsparverordnung???


Erstellt am: 07.06.11 12:59

R
RB79
07.06.11 12:59
Hallo zusammen,

Wir sind gerade mit dem Gewerk "Elekto / Sanitär" im Gange. Die Baufirma möchte nun gerne pro Stockwerk ein Thermostat einsetzen (Fußbodenheizung). Ich möchte gerne alle Zimmer mit einzelne Thermostate ausstatten.

Kann ich nun meine Baufa. auf Energieeinsparverordnung §14 hinweisen, dass es zwingend erforderlich ist "Einzelraumthermostate" einzubauen sind?

Er wird mir natürlich diese zusätzliche Thermostate berechnen wollen. (Haus war ein Kompl. Angebot).

Wie sieht es rechtlich aus?

Gruss

RB
O
ollyeden
07.06.11 13:21
Die Rechtslage ist da eindeutig:

Gemäß § 14 Absatz 2 Energieeinsparverordnung muss eine raumweise Regelung möglich sein.

Ausnahmemöglichkeiten sehe ich bei Wohnräumen nur dann, wenn es sich um eine offene Bauweise handelt, wo Wohnzimmer, Esszimmer oder auch Küche ohne Wände ineinander übergehen oder ein Raum zu klein ist.

Letzteres kann technisch problematisch sein, denn wenn keine eigene Heizschleife verbaut werden kann, ist auch ein eigener Thermostat nicht möglich.

Ein Thermostat pro Geschoss halte ich auf jeden Fall für zu wenig.
Pro geschlossenen Raum 1 und ggf. regelt der Flur das Gäste-WC mit.
R
RB79
07.06.11 13:26
Super, vielen Dank
€uro
07.06.11 21:12
Hallo,
RB79 schrieb:
... Die Baufirma möchte nun gerne pro Stockwerk ein Thermostat einsetzen (Fußbodenheizung). Ich möchte gerne alle Zimmer mit einzelne Thermostate ausstatten.
Was wurde denn vertraglich vereinbart bzw. was gibt hier die Bauleistungsbeschreibung der Firma an?
RB79 schrieb:
... Kann ich nun meine Baufa. auf Energieeinsparverordnung §14 hinweisen, dass es zwingend erforderlich ist "Einzelraumthermostate" einzubauen sind?
Davon ist auszugehen, denn Gruppenregelung gibt es nur bei NWG! Zudem muß der Errichter eine Fachunternehmererklärung erstellen, in der die Einhaltung der Energieeinsparverordnung bestätigt werden muß. Er tut sich selbst keinen Gefallen, wenn er dies versäumt, denn die Energieeinsparverordnung nennt sich zwar "Verordnung" ist aber Baurecht und daher gesetzlich vorgeschrieben. 😉

v.g.
thermostateenergieeinsparverordnung