ᐅ Darf mein Nachbar seine Mauer erhöhen?
Erstellt am: 10.01.13 10:56
R
Roger6545-110.01.13 10:56Hallo zusammen,
darf mein Nachbar seine Mauer, die ca. 1m neben meiner Grundstücksgrenze liegt erhöhen? Ein Näherbaurecht existiert nicht, jedoch wurde die bestehende Mauer vom vorherigen Eigentümer meines Grundstücks und von mir geduldet. Ich möchte aber nicht, dass die Mauer erhöht wird. Kann mir jemand weiterhelfen? (Kanton BS)
Gruss
darf mein Nachbar seine Mauer, die ca. 1m neben meiner Grundstücksgrenze liegt erhöhen? Ein Näherbaurecht existiert nicht, jedoch wurde die bestehende Mauer vom vorherigen Eigentümer meines Grundstücks und von mir geduldet. Ich möchte aber nicht, dass die Mauer erhöht wird. Kann mir jemand weiterhelfen? (Kanton BS)
Gruss
M
MODERATOR10.01.13 19:26Sie sollten diesbezüglich bei Ihrer Gemeindeverwaltung nachfragen.
Zwar verlangt das Nachbarrecht von jedem Grundeigentümer, sein Eigentum so zu nutzen, dass daraus keine übermässigen Einwirkungen für seine Nachbarn erwachsen (Art. 684 ZGB; SR 210 Art. 684 B. Beschränkungen / III. Nachbarrecht / 1. übermässige Einwirkungen (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) ).
Aber gerade die Beurteilung der Übermässigkeit ist schwierig.
Im Bereich des Bauens hat die Bestimmung des ZGB heute aber kaum mehr Bedeutung. Das Baurecht wird mehr von den kantonalen und kommunalen (öffentlichen) Baurechtsordnungen beherrscht. Deshalb mein Hinweis, auf der Gemeinde anzufragen; möglicherweise gibt es hier bereits Vorschriften zu Höhe und Ausführung von Grenzmauern.
Zwar verlangt das Nachbarrecht von jedem Grundeigentümer, sein Eigentum so zu nutzen, dass daraus keine übermässigen Einwirkungen für seine Nachbarn erwachsen (Art. 684 ZGB; SR 210 Art. 684 B. Beschränkungen / III. Nachbarrecht / 1. übermässige Einwirkungen (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) ).
Aber gerade die Beurteilung der Übermässigkeit ist schwierig.
Im Bereich des Bauens hat die Bestimmung des ZGB heute aber kaum mehr Bedeutung. Das Baurecht wird mehr von den kantonalen und kommunalen (öffentlichen) Baurechtsordnungen beherrscht. Deshalb mein Hinweis, auf der Gemeinde anzufragen; möglicherweise gibt es hier bereits Vorschriften zu Höhe und Ausführung von Grenzmauern.
N
Nicole1981-112.04.14 06:32Genau dein Kanton hat die Bestimmungen über die Höhe der Mauer festgelegt. Einfach dort nachfragen, wie sich die Rechtslage verhält. Mir würde es auch nicht gefallen, wenn mein Nachbar die Mauer einfach erhöht.
R
Richard-119.04.14 08:24Hier auch, dein Nachbar kann nicht einfach eine Mauer erhöhen. Was denkt der sich denn dabei. In Widerspruch gehen und auf dem Amt nachfragen. Ich bin mir sicher, du bekommst recht.
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