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ᐅ Stockwerkeigentümer Versammlung


Erstellt am: 05.07.11 17:39

B
babs-1
05.07.11 17:39
Hallo und guten Tag zusammen

Wir wohnen in einem 3 Familienhaus (Stockwerkeigentum).
Für die 1 Stockwerkseigentümer Versammlung soll ich die Einladung schreiben.
Gibt es irgendwo Formulare dafür?
Ich weis das die Traktantenliste der Einladung begelegt werden sol aber wie schreibe ich am besten diese Einladung?

Dann noch andere Fragen:
Es wurde kein Reglement im Grundbuch eingetragen von
den Vorbesitzern. Es wurde auch nie eine Stockwerkeigentümer Versammlung abgehalten in 14 Jahren. Die anderem im Haus wollen kein Reglement im Grundbuch eingetragen haben.
Im Grundbucheintrag steht das auf ein Reglement
verzichtet wird und nach ZGB 712 und 646 ff gehandelt wird.

Muss ich dieses bei der Einladung berücksichtigen?
Wie sieht es aus wenn etwas beschlossen werden soll
was nicht allen Eigentümer gefällt?

In die Traktantenliste soll:
ein ungenehmigter Gartenaubau eines Mitbesitzers
ausdiskutiert werden (nicht meiner)
vor 3 Jahren wurde duch einen Besitzer ein Poll für das gesamte Haus aufgestellt. Alle im Haus waren dafür. Ein Teil steht auf dem gemeinsammen Rasen, jetzt soll der Pool entfernt werden, fördert ein Besitzer
wir haben eine eine eigene Waschmaschine in
der Waschküche, obwohl wir dieses den anderen Eigentümern vorher mitgeteilt haben, soll diese nun entfernt werden
muss ich jetzt die passenden Absetze im Gesetzbuch
suchen um diese bei der Versammlung vorzulegen.

Wie sieht es Gesetzlich aus, wenn einer alles machen darf und die anderen zwei Besitzer nichts???

Ich sehe schwarz wenn ich an die Versammlung denke... Bitte helft mir mit Vorschlägen.

Für Eure Antworten Danke ich schon jetzt ...
Es liebes Grüssli babs
M
MODERATOR
06.07.11 10:37
Hallo babs,

Ihre Frage ist rechtlich gesehen sehr komplex; im Forum können wir Ihnen deshalb keine Anleitung für die Vorbereitung und Durchführung einer Stockwerkseigentümerversammlung bieten.

Einen Tipp kann ich Ihnen geben: Eine Mitgliedschaft im HEV (Hauseigentümerverband) wäre ratsam.

Unten noch ein paar Links zum Thema mit Hinweisen auf Gesetze und Paragraphen - ist Einiges zum durcharbeiten, bietet Ihnen aber mehr Info, als das hier im Forum möglich wäre.

Die Eigentumswohnung | Die Stockwerkeigentümerversammlung | 10/2003
Die Eigentumswohnung | Die Stockwerkeigentümerversammlung | 04/2001
B
babs-1
06.07.11 10:51
Hallo Hertweck

herzlichen Dank für die Antwort und die Links.
Ich werde mich ducharbeiten.
Im Hauseigentümer Verband sind wir, auf die Idee dort um Hilfe zu Fragen kam ich nicht ... werde mich mit dem Verband in Verbindung setzen.

Nochmals ein dankeschön
Herzliche Grüsse
babs
grundbucheigentumswohnung