ᐅ Rohbaufertigstellung Eigentumswohnung
Erstellt am: 10.01.10 12:08
A
Alfred76-110.01.10 12:08Hallo zusammen!
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 3 stöckigen Mehrfamilienhaus vom Bauträger gekauft.
Nun soll ich die Rate die gem. Makler- und Bauträgerverordnung nach Rohbaufertigstellung fällig ist zahlen. Allerdings ist bislang erst der Rohbau bis zum 1. OG fertig, nicht aber das gesamte Mehrfamilienhaus (3 Etagen).
Nach meinem Verständnis bezieht sich der Rohbau auf das komplette Gebäude und nicht nur auf die Etage in der meine Wohnung liegt???
Oder liege ich mit meiner Sichtweise komplett daneben?
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 3 stöckigen Mehrfamilienhaus vom Bauträger gekauft.
Nun soll ich die Rate die gem. Makler- und Bauträgerverordnung nach Rohbaufertigstellung fällig ist zahlen. Allerdings ist bislang erst der Rohbau bis zum 1. OG fertig, nicht aber das gesamte Mehrfamilienhaus (3 Etagen).
Nach meinem Verständnis bezieht sich der Rohbau auf das komplette Gebäude und nicht nur auf die Etage in der meine Wohnung liegt???
Oder liege ich mit meiner Sichtweise komplett daneben?
M
MODERATOR11.01.10 23:03Hallo Alfred76,
Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt im §3, (2), 2.
"von der restlichen Vertragssumme
- 40 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung , einschließlich Zimmererarbeiten."
Da die Zimmererarbeiten noch nicht fertiggestellt sind, war Ihr Bauträger wohl etwas zu schnell mit der Rechnung.
Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt im §3, (2), 2.
"von der restlichen Vertragssumme
- 40 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung , einschließlich Zimmererarbeiten."
Da die Zimmererarbeiten noch nicht fertiggestellt sind, war Ihr Bauträger wohl etwas zu schnell mit der Rechnung.
B
BauLine-126.02.10 15:53Alfred76 schrieb:
Hallo zusammen!
Nun soll ich die Rate die gem. Makler- und Bauträgerverordnung nach Rohbaufertigstellung fällig ist zahlen. Allerdings ist bislang erst der Rohbau bis zum 1. OG fertig,
....bezieht sich der Rohbau auf das komplette Gebäude und nicht nur auf die Etage in der meine Wohnung liegt???
Oder liege ich mit meiner Sichtweise komplett daneben?Wie sehen denn Deine Zahlungsbedingungen gem. Werkvertrag/Kaufvertrag aus? Welche Höhe haben sie und wann sind diese flällig? Ansonsten zählt zum Rohbau die Baumeisterarbeiten inkl. Zimmererarbeiten.
M
MODERATOR26.02.10 23:26Hallo BAuLine,
hat er doch geschrieben Makler- und Bauträgerverordnung, ist für Bauträger in Deutschland Pflicht.
hat er doch geschrieben Makler- und Bauträgerverordnung, ist für Bauträger in Deutschland Pflicht.
Ähnliche Themen