Position im Zahlungsplan die niemals erbracht wird

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E

Eierpiepe

Hallo zusammen,

ich habe leider im Forum nichts gefunden, was mich weiterbringt.

Folgende SItuation:
ich habe einen Pauschalpreisvertrag (Werkvertrag nach Baugesetzbuch) für ein schlüsselfertiges Haus abgeschlossen.

Ich habe natürlich eine Baubeschreibung und auch einen Zahlungsplan zum Vertrag ausgehändigt bekommen und unterschrieben.
Der Zahlungsplan ist in sehr vielen Teilzahlungen aufgeteilt ca. 30-40 Positionen. Gezahlt wird immer erst nach erbrachter Leistung.

In diesem Zahlungsplan gibt es die Position "Erstellung der Betondecke OG" mit ca. 11000 €.
Mein Haus hat von Anfang an aber keine Betondecke im OG geplant. Heißt diese Leistung wird niemals erbracht werden.

Sehe ich das richtig, dass er diese Summe mir dann auch nicht in Rechnung stellen kann, da ja keine Leistung erfolgte? Oder muss ich die Position bezahlen, da es zum Pauschalfestpreis gehört?

BG
 
E

Eierpiepe

Du musst die Gesamtsumme zahlen. Wann, ist eine andere Frage. Ansonsten wäre es aber kein Pauschalfestpreis. Oder steht etwas im Vertrag zu Mindermengen o.ä.?
Nein dazu steht nichts, allerdings steht in der Baubeschreibung das Betondecken im OG aufpreispflichtig sind...da ich aber keine habe, kann er mir ja eigentlich nichts berechnen. Pauschalpreis hin oder her?
 
A

apokolok

Naja, ich schätze das wird dann einfach mit 'Erstellung der Holzbalkendecke OG' ersetzt und fertig.
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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