ᐅ Einliegerwohnung - doppelter Zuschuss und Steuervorteile
Erstellt am: 21.06.21 14:33
Hallo!
Wir kaufen demnächst ein Haus und überlegen uns das DG als Einliegerwohnung zu renovieren.
Es steht eine Kernsanierung an mit hoher energetischer Sanierung (Heizung, Dach, Fenster, Außenwanddämmung).
Räumliche Trennung für die Einliegerwohnung mit separater Küche und Bad sind gegeben. Also technische Voraussetzungen erfüllt.
Wir sind uns nur noch nicht sicher ob wir die Wohnung vermieten wollen, oder aber nur für uns, später wenn wir alt sind, nutzen wollen bzw an unsere älter werdenden Eltern vermieten wollen.
Das heisst die Wohnung würde einige Jahre wahrscheinlich leer stehen und max als Ferienwohnung ab und zu vermietet werden.
Fragen dazu:
1) Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der Einliegerwohnung von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden?
2) Da es ja zwei separate Wohneinheiten sind, würden wir, falls wir entsprechend teuer sanieren, auch zweimal den Zuschuss bekommen oder?
Gerade das Dach würde ich fast komplett der Einliegerwohnung im DG anrechnen.
Wir kaufen demnächst ein Haus und überlegen uns das DG als Einliegerwohnung zu renovieren.
Es steht eine Kernsanierung an mit hoher energetischer Sanierung (Heizung, Dach, Fenster, Außenwanddämmung).
Räumliche Trennung für die Einliegerwohnung mit separater Küche und Bad sind gegeben. Also technische Voraussetzungen erfüllt.
Wir sind uns nur noch nicht sicher ob wir die Wohnung vermieten wollen, oder aber nur für uns, später wenn wir alt sind, nutzen wollen bzw an unsere älter werdenden Eltern vermieten wollen.
Das heisst die Wohnung würde einige Jahre wahrscheinlich leer stehen und max als Ferienwohnung ab und zu vermietet werden.
Fragen dazu:
1) Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der Einliegerwohnung von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden?
2) Da es ja zwei separate Wohneinheiten sind, würden wir, falls wir entsprechend teuer sanieren, auch zweimal den Zuschuss bekommen oder?
Gerade das Dach würde ich fast komplett der Einliegerwohnung im DG anrechnen.
N
nordanney21.06.21 14:55Att1985 schrieb:
1) Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der Einliegerwohnung von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden?Nur bei Vermietungsabsicht (und Umsetzung). Dann aber keine Sanierungskosten direkt, sondern über die AfA.Att1985 schrieb:
Da es ja zwei separate Wohneinheiten sind, würden wir, falls wir entsprechend teuer sanieren, auch zweimal den Zuschuss bekommen oder?
Gerade das Dach würde ich fast komplett der Einliegerwohnung im DG anrechnen.Sagen wir es mal so. Entweder sanierst Du ein Einfamilienhaus mit Kosten T€ 100 ==> dann Förderung auf Sanierungskosten T€ 100. Oder Du sanierst ein Zweifamilienhaus mit Sanierungskosten T€ 100 ==> dann Förderung auf Sanierungskosten T€ 100. Es wird erst dann interessant, wenn Du ab 01.07. zum Effizienzhaus sanierst. Dann sind maximal T€ 150 je Wohneinheit als Darlehen drin oder je T€ 60 als Darlehen bei Einzelmaßnahmen (oder halt die Zuschüsse, wenn aus Eigenkapital saniert wird).Att1985 schrieb:
2) Da es ja zwei separate Wohneinheiten sind, würden wir, falls wir entsprechend teuer sanieren, auch zweimal den Zuschuss bekommen oder?
Gerade das Dach würde ich fast komplett der Einliegerwohnung im DG anrechnen.Du musst nicht einzelne Maßnahmen den Wohneinheiten zuordnen. Das Gesamthaus wird z.B. ab dem 1.7. auf KFW 70 EE saniert, dann steigt die maximale förderfähige Summe auf bis zu 2x 150.000 = 300.000EUR
Du profitierst natürlich nur bei entsprechend hohen Investitionen davon. Du kannst die selben Kosten nicht einfach 2x abrechnen / fördern lassen 😉
M
Myrna_Loy21.06.21 16:04Alte Leute als Bewohner des Dachgeschoss zu planen ist aber ohne Aufzug eher eine dumme Idee.
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