Stellplatz am Haus sein, der von drei Seiten einegezäunt ist??

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11ant

11ant

Was willst Du denn überhaupt haben: Dein Geld für den Parkplatz zurück oder daß Dir von einem anderen Parkplatz Breite abgegeben wird oder diesen Parkplatz gegen einen bequemeren tauschen ?
Ein Gesetz mit einem Tabellenanhang, wonach mit jedem neuen Hausbaujahr ein stetig zunehmender Fettkarrenzuschlag gekoppelt an den Index der Neuzulassungen von Jaguaren und Bentleys gefordert wäre, wirst Du nicht finden. Begrabe jede Hoffnung, daß Dein Parkplatz sittenwidrig und Dir der Kaufpreis rückzuerstatten wäre.
Mein Führerschein ist rosa, ich kann trotz leidlicher Korpulenz auf einem 2,46 breiten Parkplatz noch gut aussteigen. Übrigens nicht nur aus meinem Alltags-Beiboot, sondern auch aus dem W124. Wenn ich es nicht könnte, würde ich es mir von jemandem dessen Führerschein noch grau ist zeigen lassen. Oder Du kaufst Dir einen Flügeltürer ;-)
 
E

Escroda

Es muss doch eine gesetzliche Vorschrift oder eine Verordnung geben und die suche ich.
Du hast sie schon gefunden, die SBauVO. Wenn die Eigentumswohnung aber vor 2017 genehmigt wurde, galten nicht die von Dir zitierten Maße, sondern 2.30m, 2.40m und 2.50m. Die Lage des Regenfallrohres gehört IMHO nicht zum Prüfungsumfang des Bauantrages und die Errichtung des Zaunes erfolgte Deinen Angaben zufolge auch erst kürzlich. Öffentlich-rechtlich ist somit alles in Ordnung, so dass Dir ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Satzung nicht helfen wird.
Wie bereits erwähnt ist der Lageplan suboptimal, da ihm wichtige Informationen nicht zu entnehmen sind, z.B. die Lage der Grundstücksgrenzen, der Zäune, Wege und Zufahrten und die Bedeutung der schraffierten Flächen. Meine Glaskugel hat mir aber verraten, dass Dein Stellplatz nicht an einer Grundstücksgrenze liegt und damit die Errichtung des Zaunes rein privater Natur ist. Es muss also mit dem Erbauer des Zauns eine Lösung gefunden werden.
da hat der hinterte Nachbar die Auspufffgase in seinem Garten
Selbst wenn Du einen Zweitakter oder einen 73' 240D hättest, müsste der Nachbar das erdulden.
man müsste auf der Seite dser Zäune aussteigen, das geht schon garicht.
o_O
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

tja, mein Stellplatz ist an relevanter Stelle nur 220cm breit. Links Hauswand, rechts daneben ein Stellplatz. Vorwärts einparken (wenn der Nebenplatz besetzt ist) geht gar nicht. Auch rückwärts ist eine Herausforderung wenn der Nebenmann mal wieder seinen Platz bis auf die Linie ausgenutzt hat. Ich muss dann in den "Rabatten" aussteigen. Die Türe voll zu öffnen, wie es schön wäre für meine doch Rheuma bedingt kaum zusammenfaltbaren Gelenke, kann ich mir komplett abschminken. Also weder durch Gesetz abgesegnet noch sinnvoll, der Bau ist von 2018. Aber was solls, ich lerne daraus und baue für meine Mieter und mich selbst Stellplätze die knapp 3m breit sind!

Hier, für den TE, wäre in letzter Konsequenz wahrscheinlich ein Wohnung weniger entstanden wenn denn jeder Stellplatz einer respektablen, der aktuellen Zeit angemessenen Größe, entsprochen hätte. Besser so oder so?
Und was möchte der TE? Rückabwicklung, anderen Stellplatz, Minderung?
 
J

Jokel4712

Danke für die konstruktiven gut verwertbaren Auskünfte zu meinem Thema.
Leider sind einige Kommentare nicht zielführend und gleiten ins Lächerliche ab, was diesem fachlichen Forum nicht entspricht und über die ich enttäuscht bin.
In anderen Fällen sind Fragen offen und hier liegt die Schuld bei mir, weil ich mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt habe.
Deshalb noch mal zu Klarstellung:

  • Das Auto welches auf diesen Parkplatz fährt ist ein Mercedes A-Klasse bei dem die Außenspiegel nicht einklappbar sind.
  • Links am Parkplatz grenzt im hinteren Teil das Haus.
  • An der Frontseite des Parkplatzes grenzt das Grundstück des unteren Eigentümers der Wohnung mit einem Zaun.
  • Rechts des Parkplatzes grenzt das Grundstück des Nachbarhauses mit einem Zaun mit einem Tor
  • Beide Grundstücke/Häuser gehören dem gleichen Bauträger und sind nach 2016 geplant und 2019/2020 fertig gestellt worden
  • Die Parkplatzgrenze rechts ist also gleichzeitig die Grundstücksgrenze
  • Im Kaufvertrag ist der Stellplatz benannt worden und zugewiesen aber ohne Größenangabe.
  • Die Einzäunung wurde nirgends erwähnt, sonst wäre ja alles in Ordnung.
  • Die Einzäunung wurde erst in diesen Tagen vorgenommen.
  • Es ist klar, dass der Beifahrer vorher aussteigen muss und auch kein Problem
  • Die Fahrertüre geht wegen dem Regenrohr und der Hauswand nur soweit auf, das ein Aussteigen nicht möglich ist wenn das Fahrzeug von bis an die Stirnseite auf den Parkplatz gefahren und rechts an den Zaun gefahren wird.

Für mich liegt hier
  • Ein klarer Planungsfehler des Bauträgers vor
  • Gesetzlich kann man ihn, jedenfalls bisher, nicht nachweisen, deshalb wird hier ja eine Vorschrift gesucht mit der man ihm das nachweisen kann.
  • Dann wird nach einer sachlichen Lösung gesucht, die z.B. darin liegen könnte, das der Parkplatz nur bis zur Hauswand befahren wird und der Fahrer dann über die an der Hausvorderseite liegenden Rabatten aussteigen kann/muss.
Ich hoffe, ich konnte zur Sachlichkeit beitragen und freue mich über zahlreiche Kommentare. Besten Dank.
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B

Bertram100

wer mal "die kleinste Garage der Welt" sucht, findet etwas lustiges. Sorry, was sinnvolles kann ich leider nicht beitragen. Aber immerhin etwas lustiges. :D
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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