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ᐅ Verpflichtung zur Eigennutzung: Teilweise Vermietung erlaubt?


Erstellt am: 22.04.21 16:50

M
Markovicz
22.04.21 16:50
Hallo liebe Hausbau-Community,

ich möchte mir dieses Quartal noch ein Grundstück 'für Einheimische' etwas vergünstigt von meiner Gemeinde kaufen. Mir liegt der Vertragsentwurf für den Notartermin noch nicht vor. Vom Gespräch mit dem Bürgermeister weiß ich nur Eckdaten undzwar: 1) Bauzwang innerhalb von großzügigen 5Jahren, sonst Rückkauf und 2) Verpflichtung zur Eigennutzung von 5Jahren nach Fertigstellung des Baus (Vertragsstrafe unbekannt).

Ich überlege jetzt, das Haus möglichst schnell hinzubauen und evtl. noch Mieter z.B. in den ersten Stock zu holen, dass ich meine Kreditratenzahlung besser finanzieren kann. Geht die Vertragsfreiheit seitens der Gemeinde auch so weit, mir vorzuschreiben, dass ich das Haus alleine nutzen muss? Am liebsten würde ich es in den ersten 1-2Jahren nur als Zweitwohnsitz nutzen, weil ich gerade noch eine Wohnung in der Stadt inkl. Arbeitsplatz dort habe. Pendeln vom Standort des neuen Hauses wäre allerdings auch ok. Zweitwohnsitz & Vermieten wäre dann womöglich doch etwas zu viel des Guten.

Was sind gängige Vertragsgestaltungen für die Eigennutzung, wie realistisch ist es, dass ich in das Haus einziehen kann und zusätzlich noch Mieter mit reinholen kann?

LG, Mark
Y
ypg
22.04.21 18:57
Das wäre im Bebauungsplan geregelt, ob überhaupt 2 Wohneinheiten gebaut werden dürfen (Haupthaus mit Einliegerwohnung)
N
nordanney
22.04.21 20:38
Markovicz schrieb:

Ich überlege jetzt, das Haus möglichst schnell hinzubauen und evtl. noch Mieter z.B. in den ersten Stock zu holen, dass ich meine Kreditratenzahlung besser finanzieren kann.
Das ist oftmals eine Milchmädchenrechnung - Du musst den ersten Stock ja auch bauen und bezahlen. Also viel höhere Baukosten als auch Finanzierung im Vergleich zum Ein-Parteien-Haus. Da das Eigenkapital sich nicht ändert, nur die Baukosten steigen, ändert sich auch der Beleihungsauslauf. Du bekommst somit eine schlechtere Kondition bei der Bank. Ach ja, Mieteinkünfte müssen auch versteuert werden, was die Rendite noch schlechter macht.
Markovicz schrieb:

Mir liegt der Vertragsentwurf für den Notartermin noch nicht vor.
Da wird dann wohl alles aufgeführt sein, was Du darfst.

Ansonsten ist die Anmerkung von @ypg noch zu beachten.
N
Nordlys
22.04.21 20:56
Solche Leute haben wir gerne. Vergünstigt Land kaufen, aber die Regeln nicht wollen. Zweitwohnsitz, Vermietung, am Ende noch AirbnB oder sowas, wäre das mein Nachbar, wäre ich ruckzuck und ohne mit der Wimper zu zucken und auch nicht anonym auf dem Rathaus und würde auf den B Plan pochen, in welchem sicherlich derartiges untersagt ist. Falls nicht, wären die Regeln ja nur leere Worte.
Es verändert den Charakter eines Wohngebietes zum Negativen, wenn es da Wochenendhäuser, Gästevermietung etc. gibt. Fest vermieten ist sicher etwas Anderes, da wohnt dann ja jemand. Karsten
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