ᐅ Bauanzeige, bekommt man trotzdem eine schriftliche Genehmigung?
Erstellt am: 18.04.11 11:40
H
haeuslebauer9918.04.11 11:40Hallo,
bei uns liegt eine Bebauungsplan Bebauung vor. Das heißt wir haben eine Bauanzeige gemacht und eine Bestätigung bekommen, dass, wenn wir innerhalb von 4 Wochen keine Ablehnung bekommen, wir mit dem Bau beginnen können.
Aber wie soll ich, falls es mal nötig ist, beweisen, dass ich nichts vom Amt bekommen habe? Also wie soll man was beweisen was man nicht hat?
Oder schicken die dann noch eine Genehmigung?
Vielen Dank für die Hilfe.
bei uns liegt eine Bebauungsplan Bebauung vor. Das heißt wir haben eine Bauanzeige gemacht und eine Bestätigung bekommen, dass, wenn wir innerhalb von 4 Wochen keine Ablehnung bekommen, wir mit dem Bau beginnen können.
Aber wie soll ich, falls es mal nötig ist, beweisen, dass ich nichts vom Amt bekommen habe? Also wie soll man was beweisen was man nicht hat?
Oder schicken die dann noch eine Genehmigung?
Vielen Dank für die Hilfe.
B
Bauexperte18.04.11 12:37Hallo,
Möchtest Du eine Benachrichtigung, hättest Du das auf dem Antrag vermerken müssen.
Freundliche Grüße
haeuslebauer99 schrieb:
Das heißt wir haben eine Bauanzeige gemacht und eine Bestätigung bekommen, dass, wenn wir innerhalb von 4 Wochen keine Ablehnung bekommen, wir mit dem Bau beginnen können.
haeuslebauer99 schrieb:Du bist im sogenannten Freistellungsverfahren - dann braucht es keine gesonderte Bestätigung seitens des BA, dass der Antrag genehmigt ist. Hast Du innerhalb 4 Wochen keine anderslautende Benachrichtigung, kannst Du ab diesem Datum mit dem Bau beginnen.
Aber wie soll ich, falls es mal nötig ist, beweisen, dass ich nichts vom Amt bekommen habe? Also wie soll man was beweisen was man nicht hat? Oder schicken die dann noch eine Genehmigung?
Möchtest Du eine Benachrichtigung, hättest Du das auf dem Antrag vermerken müssen.
Freundliche Grüße
E
eisbaer_oz21.09.15 08:32Ich muss leider dieses Thema noch mal hochholen.
Wir haben auch einen Bauantrag im Freistellungsverfahren eingereicht. Als ich diesen abgegeben habe, meinte die Sachbearbeiterin, dass wir den Stempel erst ab morgen bekommen. (Offiziell durfte erst zum 1. eingereicht werden). Bis letzte Woche haben wir noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten, also habe ich noch mal angerufen. Die Dame sagte mir dann, dass sie generell keine rausschickt. Hm. Ich darf ja, falls nichts gegenteiliges erklärt wird, nach einem Monat beginnen. Aber wie soll ich das denn nachweisen wenn ich nicht mal einen Nachweis habe, dass ich überhaupt den Bauantrag eingereicht habe?
Habt ihr da Erfahrungen?
Vielen Dank!
Wir haben auch einen Bauantrag im Freistellungsverfahren eingereicht. Als ich diesen abgegeben habe, meinte die Sachbearbeiterin, dass wir den Stempel erst ab morgen bekommen. (Offiziell durfte erst zum 1. eingereicht werden). Bis letzte Woche haben wir noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten, also habe ich noch mal angerufen. Die Dame sagte mir dann, dass sie generell keine rausschickt. Hm. Ich darf ja, falls nichts gegenteiliges erklärt wird, nach einem Monat beginnen. Aber wie soll ich das denn nachweisen wenn ich nicht mal einen Nachweis habe, dass ich überhaupt den Bauantrag eingereicht habe?
Habt ihr da Erfahrungen?
Vielen Dank!
Der Eingangsstempel ist enorm wichtig, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte.
Es gab hier im Forum schon kuriose Fälle, aber wenn man als Bauherr auf der sicheren Seite sein will, dann benötigt man einen Nachweis zum Upload (bei elektronischem Verfahren) oder eben den Eingangsstempel.
Es reicht, wenn Du hingehst und das Deckblatt mit Eingangsstempel der Behörde fotografierst und/oder kopierst, wobei Dir das Amt auf Nachfrage auch den Eingang bestätigen müsste.
MfG
Dirk Grafe
Es gab hier im Forum schon kuriose Fälle, aber wenn man als Bauherr auf der sicheren Seite sein will, dann benötigt man einen Nachweis zum Upload (bei elektronischem Verfahren) oder eben den Eingangsstempel.
Es reicht, wenn Du hingehst und das Deckblatt mit Eingangsstempel der Behörde fotografierst und/oder kopierst, wobei Dir das Amt auf Nachfrage auch den Eingang bestätigen müsste.
MfG
Dirk Grafe
B
Bauexperte21.09.15 11:48Dirk Grafe schrieb:
.... wobei Dir das Amt auf Nachfrage auch den Eingang bestätigen müsste.Imho nicht müsste, sondern muß Grüße, Bauexperte
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